Die Bibel
Entstehung, Gedankenwelt, Theologie ...
Das Bundesbuch mit seinem geschichtlichen Rahmen ⋅1⋅
- 1. Die Problemstellung
- 2. Der Name
- 3. Inhalt, Alter und Herkunft des Bundesbuches
- 4. Die Einfügung des Bundesbuches in die Sinaiperikope
- 5. Zur Theologie der Bearbeitungsschicht des Bundesbuches
- a. Vergleich der Bundesschlussberichte
- (1) Die jahwistische Schilderung mit einer Selbstverpflichtung Jahwes (Ex 34,10a)
- (2) der elohistische Bericht mit dem Mahl der 70 Ältesten auf dem Berg (Ex 24,3+. 9. 10a. 11)
- (3) Der durch die jahwistisch/elohistische Berarbeitung entstandene Bericht mit der Aufnahme des Privilegrechtes Jahwes (Ex 34,10-27 [Ex 34,12-26])
- (4) Die Bundesbuch-Rahmenschicht, mit Bundesbuch, Proklamation, feierlicher Selbst-Verpflichtung des Volkes, Besprengung mit dem Blut des Bundes (Ex 24,3+. 4-8)
- b. Bund und Erwählung
Wenn wir jetzt auf das jahwistisch/elohistische Werk zurückblicken, dann bleibt ein größerer Text übrig, den wir bisher noch nicht einordnen konnten.
1. Die Problemstellung
Wir haben ja gesagt, dass der Elohist als Bundescharta vermutlich eine Vorform des Dekaloges angeführt hat.
Das bleibt wahrscheinlich auch im Zusammenhang mit der Redaktion von jahwistischem und elohistischem Werk erhalten. Der Redaktor JE scheint am eigentlichen elohistischen Bundesschlussbericht nichts geändert zu haben. Er fügt vielmehr hinter die Darstellung vom Abfall des Volkes in der Verehrung des Jungstieres den jahwistischen Bundesschlussbericht als Erneuerung des Bundes an. Als "Bundescharta" dieser Bundeserneuerung dient ihm das "Privilegrecht Jahwes" (Ex 34).
Wir haben aber bereits im Zusammenhang mit der Behandlung des Elohisten gesehen, dass der Dekalog heute nicht mehr die Bundescharta dieses ersten Bundesschlusses ist.
Er wurde von seiner Stelle weggerückt und durch einen größeren geschlossenen Block ersetzt, der nunmehr als Bundescharta dieses ersten Bundesschlusses dient.
Dieser Block liegt in Ex 20,22-23,33 vor und wird in der Regel "Bundesbuch" genannt.
Woher kommt nun diese Texteinheit, wer hat sie verfasst - und vor allem - wer hat sie wann in diesen Textzusammenhang hineingestellt?
Betrachten wir also dieses "Bundesbuch" noch ein wenig eingehender.
2. Der Name
Zunächst einmal ein Wort zum Namen dieses sogenannten "Bundesbuches".
Heute sieht es im Text ja folgendermaßen aus:
- Mose steigt auf den Berg, nachdem das Volk ihn quasi dazu gedrängt hat (Ex 20,20-21).
- Dort teilt nun Jahwe dem Mose seine Vorschriften mit. Hier hätte also ursprünglich einmal der Dekalog gestanden. Heute aber finden sich hier die Vorschriften des Bundesbuches.
- Nachdem Jahwe dem Mose dies nun alles mitgeteilt hat, geht derselbe wieder vom Berg hinunter und holt die 70 Ältesten nach oben. Es folgt also der Bericht vom Mahl auf dem Berg.
- In diesem Zusammenhang verliest Mose all das, was Jahwe angeordnet hat. Und dies wird in Ex 24,7 mit folgenden Worten eingeleitet:
"Dann nahm er [Mose] das Bundesbuch und las es dem Volke vor. Sie aber erklärten: "Alles, was Jahwe gesprochen hat, wollen wir tun und befolgen!" (Ex 24,7)
Dieses סֵפֶר הַבְּרִית ["sephær habberit"], dieses "Buch des Bundes" in Ex 24,7 kann sich im heutigen Textzusammenhang natürlich nur auf die Gesetzessammlung beziehen, die unmittelbar vorher von Jahwe dem Mose übergeben wurde. Das aber ist heute natürlich das Bundesbuch.
Somit ist klar, dass die Texteinheit Ex 20,22-23,33 diesen Namen, Bundesbuch, an sich gezogen hat und allgemein auch so genannt wird.
3. Inhalt, Alter und Herkunft des Bundesbuches
Wenn wir jetzt das Bundesbuch genauer anschauen, dann müssen wir allerdings feststellen, dass auch diese Texteinheit in sich noch einmal verschiedene Schichten aufweist.
a. Die Struktur des Bundesbuches
Das eigentliche Gesetzescorpus umfasst zum Beispiel nur die Kapitel Ex 21,1-23,19.
Die Verse Ex 20,22-26 und Ex 23,20-33 scheinen so etwas wie einen Rahmen um die eigentliche Gesetzessammlung zu bilden. Vor allem der zweite Teil des Rahmens, also Ex 23,20-33, fällt hier besonders auf. Er ist nämlich durchweg erzählend geschichtlich und hat mit dem eigentlichen Gesetzescorpus überhaupt nichts tun hat.
b. Das Gesetzescorpus
Beim eigentlichen Gesetzescorpus fällt auf, dass wir es hier anscheinend mit sehr altertümlichen Vorschriften zu tun haben. Diese Gesetzessammlung scheint mit ihren Vorschriften teilweise sogar selbst in vorstaatliche Zeit zurückzureichen.
Wir haben es hier also mit einer sehr alten, im Laufe der Zeit gewachsenen Gesetzessammlung zu tun.
Diese Sammlung begann vermutlich ursprünglich einmal mit Ex 21,1. Hier dürfte die alte Einleitung der Gesetzessammlung zu finden sein. Es heißt hier:
"Folgendes sind die Rechtssatzungen, die du ihnen vorlegen sollst."
Dann kommen die einzelnen Anordnungen und Bestimmungen.
Unter diesen kann man wiederum verschiedene Teilsammlungen unterscheiden. Es gibt nämlich zwei unterschiedliche Sorten von Gesetzen, die hier begegnen:
- Ex 21,2-14; 21,18-22,16; 23,4-5 enthalten kasuistische Gesetze, also Gesetze die von einem konkreten Fall ausgehen.
- Ex 21,15-17; 22,17-23,3; 23,6-19 enthalten hingegen apodiktische Gesetze, also generelle Ge- oder Verbote ohne Ausnahme.
Die apodiktischen Gesetze, die hier gesammelt worden sind, decken sich im übrigen teilweise mit den 10 Geboten bzw. einigen Geboten des Privilegrechtes Jahwes (Ex 34,10-27). Auch dies ist ein Hinweis auf ihr sicher nicht geringes Alter.
c. Der Rahmen des Bundesbuches
Diese alte Gesetzessammlung wurde dann anscheinend nachträglich mit einem Rahmen versehen, der sich heute in den Versen Ex 20,22-26 und Ex 23,20-33 findet.
(1) Der ältere Teil des Rahmens
Auch dieser Rahmen scheint nicht einheitlich zu sein. In Ex 20,25-26 scheint ein älterer Teil dieses Rahmens vorzuliegen. In diesen Versen wird nämlich ein altes Altargesetz überliefert, in dem zum Ausdruck kommt, dass ein Altar überall errichtet werden kann. Dies wiederum weist auf ein hohes Alter hin, da so eine Aussage voll im Widerspruch zur deuteronomischen Forderung der Kultzentralisation in Jerusalem ⋅2⋅ steht.
(2) Der jüngere Teil des Rahmens
Die Entstehung der übrigen Teile des Rahmens ist umstritten. Klar zu sein scheint nur, dass sie von der Sprache und der Terminologie her mit dem Deuteronomium verwandt sind. ⋅3⋅
a) Ist dieser Teil deuteronomistisch?
So meinen einige Exegeten dementsprechend, dass dieser Rahmen von Leuten verfasst worden sein muss, die ihrerseits vom Deuteronomium beeinflusst waren. Die Verfasser müssten dann in den Kreisen der Theologen zu suchen sein, die das Deuteromium in den Pentateuch eingearbeitet hätten. Wir nennen diese Theologen "Deuteronomisten".
Damit wäre aber auch klar, dass das Bundesbuch in seiner heutigen Form, also mit dem dann deuteronimistischen Rahmen erst nach dem eigentlichen Deuteronomium vorgelegen haben kann.
Es wäre in seiner heutigen Form mit seinem Rahmen erst von den Leuten in den Text des Pentateuchs eingefügt worden, die auch die Quelle D eingearbeitet hätten. Dies wiederum müsste man sich in früh-nachexilischer Zeit denken. ⋅4⋅
b) Der Rahmen des Bundesbuches ist deuteronomisch bzw. vordeuteronomisch
Diese Theorie birgt einige Schwierigkeiten in sich.
Wir werden später noch sehen, dass das Deuteronomium so in den heutigen Textzusammenhang eingefügt worden ist, dass der Eindruck entsteht, Mose selbst würde in den Steppen Moabs die alte Bundes-Charta neu interpretieren. Weil dies durch ihn selbst geschieht, genießt diese Interpretation natürlich auch ein Höchstmaß an Autorität.
Die Absicht der Redaktoren, die das Deuteronomium eingefügt haben, scheint es also gewesen zu sein, die alte "Bundes"-Charta-Tradition neu zu interpretieren und damit natürlich auch in einem gewissen Sinn zu überholen. Die Redaktion der Deuteronomisten hat also den Sinn, die alte Bundes-Charta zumindest in bestimmten Bereichen durch die Anordnungen des Deuteronomiums zu ersetzen.
Nach der oben genannten Theorie hätten aber die gleichen Leute dann das Bundesbuch an seinen heutigen Platz gestellt, und zwar an einen Platz, der ihm die Bedeutung einer Bundescharta zuweist.
Jetzt ist es aber kaum denkbar, dass die gleiche Schule, die die alte "Bundes"-Charta neu interpretiert wissen möchte, den Text des Bundesbuches an dieser zentralen Stelle der Sinaiperikope einfügt, um ihm damit das Gewicht zu geben, das man ihm Seiten später wieder zu nehmen bemüht ist.
Weit sinnvoller scheint es zu sein - so etwa Lothar Ruppert -, wenn man davon ausgeht, dass das Bundesbuch in seiner heutigen Form bereits hundert Jahre früher vorlag.
Das heißt, es wäre durchaus denkbar, dass der Rahmen des Bundesbuches etwa zur gleichen Zeit entstanden ist, als die Pentateuchquelle D aufgefunden wurde. Wir befänden uns dann also in der Zeit des Königs Joschija, unter dem um 622/621 v. Chr. dieses Gesetzbuch im Tempel ja wieder entdeckt wurde.
Möglicherweise ist die Rahmung des Bundesbuches dann unmittelbar von diesem neu aufgefundenen Gesetzbuch beeinflusst. Dadurch ließe sich die sprachliche und terminologische Verwandtschaft des Bundesbuches und des Deuteronomiums begründen.
Auf jeden Fall dürfte nach Ruppert die geschichtliche Rahmung des sogenannten Bundesbuches und die Verankerung desselben in der Sinaiperikope alsbald nach der sogenannten "Auffindung" des "Ur-Deuteronomiums" durch die deuteronomische - also nicht deuteronomistische - Schule wohl noch in den relativ ruhigen Jahren unter König Joschija (also vor 609 v. Chr.) erfolgt sein.
Nach Lothar Ruppert hat demnach ein Bearbeiter aus der deuteronomischen Schule, also aus der Zeit, in der das sogenannte "Ur-Deuteronomium" aufgefunden wurde, den Rahmen um die alte Gesetzessammlung des Bundesbuches geschaffen und diesen Text so in die Sinaiperikope eingebunden, dass das Bundesbuch jetzt als Charta des Gottesbundes erscheint.
4. Die Einfügung des Bundesbuches in die Sinaiperikope
Der Redaktor, der das Bundesbuch nun in den Text einfügt, bringt die alte Überlieferung in einen ganz neuen Zusammenhang. Er interpretiert dabei die vorgegebene jahwistisch/elohistische Traditon wieder neu.
Um das Bundesbuch einzupassen, lässt der Redaktor ihm einen Absatz vorausgehen, in dem Jahwe feierlich diesen Bundesschluss proklamiert und das Volk zu seinem Eigentum erklärt. Mose trägt diese Worte dann weisungsgemäß dem Volk vor und das Volk versichert, alles was Jahwe befohlen habe zu beachten (Ex 19,3b-8).
Dann folgt die Gesetzessammlung einschließlich ihres Rahmens.
Danach berichtet der Redaktor von einer teilweise schon in der jahwistischen Überlieferung vorgefundenen Opferhandlung (Ex 24,4-5), die nun zum förmlichen Bundesschlussbericht ausgebaut wird. Und dieser Ausbau ist hoch interessant.
Vermutlich hat der Redaktor in Ex 24 folgendes vorgefunden:
"Darauf kam Mose und verkündete dem Volk alle Worte Jahwes und alle Satzungen. Das ganze Volk antwortete einmütig und sprach: "Alle Worte, die Jahwe geredet hat, wollen wir halten!"" (Ex 24,3.)
Dieser Abschnitt könnte auf den Elohisten zurückgehen und bereits vom Redaktor JE an diese Stelle gesetzt worden sein.
Darauf folgte vermutlich ein jahwistischer Bericht von einer Opferhandlung des Volkes:
"In der Frühe des anderen Morgens errichtete er einen Altar am Fuße des Berges und zwölf Malsteine, entsprechend den zwölf Stämmen Israels. Dann beauftragte er junge Männer Israels, Brandopfer darzubringen und junge Stiere als Gemeinschaftsopfer für Jahwe zu schlachten." (Ex 24,4b-5.)
Vor den Bericht von der Opferhandlung fügt der Redaktor allerdings den Vermerk ein, dass diese Rechtssatzung nun schriftlich niedergelegt wird: ⋅5⋅
"Nun schrieb Mose alle Worte Jahwes nieder." (Ex 24,4a.)
Erst jetzt, nachdem die Bundescharta also schriftlich vorliegt, lässt der Redaktor den Bericht vom Opfer folgen.
Damit aber nicht genug. Der Redaktor fügt nun noch den Bericht über einen Blutritus an:
"Darauf nahm Mose die Hälfte des Blutes und goss es in Opferschalen, die andere Hälfte des Blutes sprengte er an den Altar." (Ex 24,6.)
Das Bundesbuch - ganz klar, dass in diesem Zusammenhang Ex 20,22-23,33 damit gemeint ist - wird nun verlesen und das Volk verpflichtet sich noch einmal ausdrücklich auf die jetzt verlesenen Rechtsvorschriften (Ex 24,7)
"Dann nahm er das Bundesbuch und las es dem Volke vor. Sie aber erklärten: "Alles, was Jahwe gesprochen hat, wollen wir tun und befolgen!"" (Ex 24,7.)
Und nun wird das Volk von Mose mit dem Blut besprengt, wobei er ausdrücklich darauf hinweist, dass er diesen Ritus als Bundesschluss betrachtet.
"Hierauf nahm Mose das Blut und besprengte es gegen das Volk und sprach: "Das ist das Blut des Bundes (דַּם הַבְּרִית ["dam habberit"] = "Bundesblut") den Jahwe, mit euch auf Grund aller dieser Bedingungen geschlossen hat."" (Ex 24,8)
Im Besprengen des Altares und des Volkes mit dem Blut des Bundes sind damit die beiden Bundespartner, nämlich Jahwe und das Volk, besprengt worden. Beide verpflichten sich damit ausdrücklich zur Einhaltung der Bundes-Charta. ⋅6⋅
5. Zur Theologie der Bearbeitungsschicht des Bundesbuches
Was diese Einfügung des Bundesbuches nun für die Theologie und das damit verbundene Gottesbild bedeutet, sehen wir, wenn wir die Berichte über den Bund Gottes mit seinem Volk vergleichen.
a. Vergleich der Bundesschlussberichte
Wir haben nun ja bereits vier Berichte über den Bundesschluss entdeckt:
- den jahwistischen
- den elohistischen
- den Bericht, der durch die Redaktion von Jahwist und Elohist entsteht
- den Bericht, der durch die Einarbeitung des Bundesbuches entsteht.
Diese vier Berichte vom Bund mit Jahwe lassen eine theologische Entwicklung deutlich werden.
(1) Die jahwistische Schilderung mit einer Selbstverpflichtung Jahwes (Ex 34,10a.)
Beim Jahwisten finden wir noch die reine Selbstverpflichtung Jahwes. Das Volk geht hier keinerlei Verpflichtung ein.
(2) der elohistische Bericht mit dem Mahl der 70 Ältesten auf dem Berg (Ex 24,3+. 9. 10a. 11.)
Beim Elohisten wird der Bundesschluss ausdrücklich als das ganze Volk betreffend geweitet. Das dort geschilderte gemeinschaftsstiftende kultische Mahl des Mose und der 70 Ältesten vor Gott beinhaltete für Israel als Konsequenz bereits die Bindung an Jahwe, auch wenn das Wort בְּרִית ["berit"] dort nicht vorkommt. Außerdem stimmt Israel (Ex 24,3+) im elohistischen Bericht den Worten Jahwes, die Mose mündlich vortrug, ausdrücklich zu.
(3) Der durch die jahwistisch/elohistische Berarbeitung entstandene Bericht mit der Aufnahme des Privilegrechtes Jahwes (Ex 34,10-27 [Ex 34,12-26].)
Beim Redaktor JE wird durch die Aufnahme des Privilegrechts aus dem Verheißungsbund für Israel nun endgültig ein Israel auch bindender Verpflichtungsbund. ⋅7⋅
(4) Die Bundesbuch-Rahmenschicht, mit Bundesbuch, Proklamation, feierlicher Selbst-Verpflichtung des Volkes, Besprengung mit dem Blut des Bundes (Ex 24,3+. 4-8.)
Diese Entwicklung setzt die Bearbeitungsschicht des Bundesbuches fort. Durch die redaktionelle Bearbeitung bei der Einfügung dieser Gesetzessammlung wird deutlich gemacht, dass Mose den nun schriftlich festgehaltenen Gotteswillen proklamiert und dass die Selbstverpflichtung des Volkes, die nun erstmals so massiv auftaucht, mit dem Blut besiegelt wird.
b. Bund und Erwählung
Diese massive Verpflichtung des Volkes ist aber nur wie etwa der eine Brennpunkt einer Elypse.
Auf der anderen Seite ist ja ganz wichtig zu sehen, dass diesem Abschluss des Bundes mit seiner Verpflichtung die besondere Erwählung kontrastiert.
Dem Redaktor scheint es ja wichtig gewesen zu sein, dass vor dem Abschluss des Gottesbundes ausdrücklich geschildert wird, dass Jahwe Israel zum besonderen Eigentum (Ex 19,5) und zu einem heiligen Volk von Priestern (Ex 19,6) erwählt.
Israel erfährt sich damit also ohne eigenes Verdienst durch Jahwe ausgezeichnet. Er hebt Israel aus allen Völkern der Erde heraus. Es soll als Volk anstelle der vielen Völker der Erde Jahwe nahen und vor ihm den priesterlichen Dienst verrichten dürfen. ⋅8⋅
Der Bundesschlussbericht des Redaktors, der das Bundesbuch in den Textzusammenhang hineinkomponiert, steht also in der Spannung von geschenkter Erwählung und Verpflichtung auf eine ausdrückliche Bundescharta.
Anmerkungen
Er zählte außerdem Ex 19,3b-8 und Ex 24,1*. 3. 4a. 7 zu dieser Bundesbuchschicht, da hier von dem "sefær habberit" die Rede ist.
Wenn Zenger auch 1982 seine Auffassung revidierte - In seiner Monographie "Israel am Sinai" bezeichnete er das Bundesbuch als eine zweite deuteronomistische (dtr) Redaktion der Sinaiperikope; den gesamten Rahmen und das eigentliche Bundesbuch erklärte er nun für deuteronomistisch - so bleiben doch einige zu berücksichtigende Aspekte.
Lothar Ruppert setzt als möglich voraus, dass die Bundesbuch-Psalmen-Schicht von einem Ur-Deuteronomium abhängig sein könnte, das ja in der Zeit Joschijas anzusiedeln wäre.
In seiner Monographie "Israel am Sinai" bezeichnete er das Bundesbuch als eine zweite deuteronomistische (dtr) Redaktion der Sinaiperikope. Den gesamten Rahmen und das eigentliche Bundesbuch erklärte er nun für deuteronomistisch.