Kar- und Ostertage 2020

ein wahrhaft besonderes Osterfest


Vier Brote und zwei Fische?

Ostermontag, 13. April 2020

In Karlsruhe gibt es im Garten der Religionen einen Bereich jeweils für jede Religion in dem ein Mosaik auf dem Boden etwas Typisches zeigt.

Das Mosaik, das für das Christentum steht, zeigt eine Darstellung ähnlich dem berühmten Mosaik von Taghba in der Brotvermehrungskirche. Es wird die Bibelstelle der wunderbaren Brotvermehrung abgebildet.

Aber, mein erster Impuls in Karlsruhe war, oh je, der Künstler/die Künstlerin hat einen Fehler gemacht! Es sind nur 4 Brote und 2 Fische zu sehen!

Ein Brot wurde vergessen?

Nein, so lernte ich bei einer Führung. Im christlichen Bereich lädt ein Tisch dazu ein, das fünfte Brot selber mitzubringen, sich niederzulassen und das zu tun, was wichtig für das Christentum ist, nämlich miteinander Brot zu brechen.

Im heutigen Evangelium erkennen die Jünger den Auferstandenen genau daran, sie erkennen erst, dass er sie auf ihrem Weg begleitet hat, verspüren seine Gegenwart erst, als er das Brot mit ihnen bricht. Er zeigt sich ihnen in dieser Handlung.

Eine Zeichenhandlung, die inzwischen im Christentum eine hohe Bedeutung hat. In ökumenischen Treffen, auch auf ökumenischen Kirchentagen, wird so die Trennung im Abendmahl umgangen, indem Formen des Miteinanders im gemeinschaftlichen Brotbrechen gefunden werden.

Diese Gemeinschaft ist zentral für die Ausübung unseres Glaubens.

Sie fehlt mir momentan sehr!

Wenn ich in der Bibelstelle lese, "Brannte uns nicht das Herz in der Brust, als er unterwegs mit uns redete und uns den Sinn der Schrift erschloss", spüre ich eine tiefe Sehnsucht nach dieser Gemeinschaft im Austausch über die Bibel und im Brechen des Brotes.

Wie lange wird mir dies noch verwehrt werden?

Ich glaube, die Bischöfe dürfen sich in diesem Punkt nicht ihrer Verantwortung entziehen und müssen sich Gedanken machen, wie sie in der jetzigen Zeit der Corona-Pandemie diese Gemeinschaft, diese Begegnung im Gottesdienst ermöglichen. Ich glaube, da haben die Kirchen zu leichtfertig in der allgemeinen Unsicherheit Regierungsbeschlüssen zugestimmt. Natürlich, an Ostern mit zu erwartenden vollen Kirchen, war es problematisch. Da wäre es auch keine zufriedenstellende Lösung gewesen, Menschen wegzuschicken und nur einer bestimmten Anzahl den Besuch von Gottesdiensten zu erlauben. Aber ganz ausfallen lassen? War das eine Lösung? Einige Gläubige hatten ja sogar bei Gerichten geklagt hatten. Mit Spannung habe ich am Karfreitag die gerichtliche Entscheidung vernommen. Es heißt dort, dass bei einer Fortschreibung der Verordnung eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfolgen muss auch geprüft werden muss, ob die Verbote nicht unter Auflagen gelockert werden können.⋅1⋅

Ich hoffe, dies führt dazu, dass wir nach dem 20. April wieder Gottesdienste haben. Denn an normalen Werktagen, auch Sonntagen sind die Kirchen so leer, dass die strengen Hygieneauflagen sich durchaus umsetzen lassen.

Mich befremdet es, wenn katholische Bischöfe betonen, die Priester seien angehalten, täglich die Messe zu feiern. Ich dachte bisher, seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hätten wir die Zeiten überwunden, in denen es ausreicht, wenn Pfarrer stellvertretend für die Gemeinden die Messe zelebrieren. Nein, das ist nicht ausreichend und keine Lösung. Das Konzil betont das allgemeine Priestertum aller Gläubigen und die Bedeutung der gemeinsamen Feier der Gemeinde.

Ich wünsche mir bald wieder gemeinschaftliche Feiern des Glaubens, die wirklich Begegnung mit dem Auferstandenen ermöglichen. Mein Herz brennt bei diesen Begegnungen und es schmerzt durch den Wegfall sehr. Für mich sind Gottesdienste eine Feier der Gemeinschaft und ich sehne mich nach Gemeinschaft und Begegnung in Zeiten von social distancing und Isolation.

Ich hoffe, bald auch wieder mit anderen um einen Tisch herum sitzen zu dürfen und mich, wie die Jünger in Emmaus bei einem gemeinschaftlichen Mahl über die Heilige Schrift auszutauschen und das Brot zu teilen.

Wir sollten gerade jetzt das fünfte Brot sein, sollten das Brot sein, das für andere gebrochen wird, als Zeichen der Gemeinschaft, als Zeichen der Stärkung. In der gottesdienstlichen Feier sprudelt für gläubige Menschen eine Kraftquelle, die gerade in schwierigen Zeiten notwendig ist. Und für mich gehören in der Feier Gemeinschaft und Liturgie zusammen. Ich möchte dieses Miteinander erfahren, möchte keine Stellvertreter, die für mich feiern. Ich glaube, das ist der falsche Weg.

Ich glaube gerade jetzt, in Zeiten der Unsicherheit und Bedrohung brauchen wir die Stärkung. So wie damals die Jünger, die traurig waren, deren Herz schwer war, so hoffen und wünschen auch wir:

"Zwei Jünger gingen voll Not und Zweifel,
traurig war ihr Gesicht.
Doch da kam Jesus und ging mit ihnen
und plötzlich wurde es Licht."

Herr bleibe bei uns...

Marieluise Gallinat-Schneider

So erreichten sie das Dorf, zu dem sie unterwegs waren. Jesus tat, als wolle er weitergehen, aber sie drängten ihn und sagten: Bleibe bei uns; denn es wird Abend, der Tag hat sich schon geneigt! Da ging er mit hinein, um bei ihnen zu bleiben. Und es geschah, als er mit ihnen bei Tisch war, nahm er das Brot, sprach den Lobpreis, brach es und gab es ihnen. Da wurden ihre Augen aufgetan und sie erkannten ihn; und er entschwand ihren Blicken. Und sie sagten zueinander: Brannte nicht unser Herz in uns, als er unterwegs mit uns redete und uns den Sinn der Schriften eröffnete?

Evangelium nach Lukas 24,28-32

Anmerkung

1 Vgl. das Gerichtsurteil von Karfreitag: "Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heutigem Beschluss einen Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung einer Regelung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (im Folgenden: Corona-Verordnung), die unter anderem ein Verbot von Zusammenkünften in Kirchen enthält, auf der Grundlage einer Folgenabwägung abgelehnt.
Der Antragsteller ist katholischen Glaubens und besucht regelmäßig die Heilige Messe. Er hat unter Bezugnahme auf Aussagen des II. Vatikanischen Konzils (Dogmatische Konstitution über die Kirche, Nr. 11) und des Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1324 bis 1327) nachvollziehbar dargelegt, dass die gemeinsame Feier der Eucharistie nach katholischer Überzeugung ein zentraler Bestandteil des Glaubens ist, deren Fehlen nicht durch - nach wie vor zulässige - alternative Formen der Glaubensbetätigung wie die Übertragung von Gottesdiensten im Internet oder das individuelle Gebet kompensiert werden kann[...] Bei jeder Fortschreibung der Verordnung muss mit Blick auf den mit einem Gottesdienstverbot verbundenen überaus schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfolgen und untersucht werden, ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Corona-Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, das Verbot von Gottesdiensten unter - gegebenenfalls strengen - Auflagen und möglicherweise auch regional begrenzt zu lockern."
Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 = https://www.magdeburger-news.de/?this=frame&c=20200410162418&tag
=Co­ronavirus
(abgerufen am 11. April 2020). Zur Anmerkung Button