Louis René de Rohan

Kardinal im Schatten der Französischen Revolution

im Schatten der Franz. Revolution


Weiter-ButtonZurück-Button 2. Ausblick

Durch den Tod des Kardinals am 16. Februar 1803 war die Ortenau, der Rest des alten Straßburger Bistums, verwaist. In Vollziehung des Lunéviller Friedens hatte der Reichsdeputationshauptschluss zwar eine territoriale Neugliederung eingeleitet, die Neuabgrenzung der Diözesen war aber einer späteren reichsrechtlichen Regelung vorbehalten worden.

Erschießung des Herzogs von Enghien

Darstellung der Erschießung des Herzogs von Enghien in Vinçennes.

Foto-Button Privatbesitz - Foto: Martha Oehler, Ettenheim

Generalvikar Francois Regis Weinborn leitete in der ersten Zeit die Amtsge­schäfte.⋅1⋅ Im Zusammenhang mit der Verhaftung des Duc d'Enghien am 15. März 1804 wurden jedoch in Ettenheim und Offen­burg eine ganze Reihe weiterer fran­zösischer Emigranten, darunter auch Weinborn mit seinem Sekretär Michel und der in Offenburg weilende Abbé d'Eymar, nach Straßburg ver­schleppt, in die Zitadelle gebracht und einige Tage später unter militärischer Bewachung nach Paris geführt.⋅2⋅ Kaum etwas ist über das Schicksal der erst nach Monaten freigekommenen Geistlichen bekannt.

Durch diesen militärischen Eingriff war der Sprengel des Louis de Rohan endgültig verwaist und jegliche bischöfliche Verwal­tung zusammengebrochen.

'In perplexa hac situatione' versuchten die Erzpriester der straßburgischen Kapitel die Verwaltung aufrechtzuerhalten. Sie wandten sich daher an den erzbischöflichen Stuhl zu Mainz, den im Jahre 1803 Karl Theodor von Dalberg innehatte. Dalberg war in seiner Eigenschaft als Erzbischof und deutscher Primas für die Organisation der Kirchenverwaltung in den Überresten der Straßburger Diözese zuständig. Trotz der Vereinheitlichung, die der Reichsdeputationshauptschluss mit sich gebracht hatte, erstreckten sich diese Reste auf kurbadisches, vorderösterreichisch-ortenauisches, ritterschaftliches, fürstlich-fürsten­bergi­sches und gräflich von der leyen'sches Gebiet. Dalberg behalf sich damit, dem Mainzer Weihbischof Valentin Heimes, den Auftrag zur Regelung der straßburgischen Bistumsverwaltung zu geben.⋅3⋅

Im Namen des 'Eminentissimus ac Celsissimus Archi-Episcopus cis-rhensno-Moguntinus Carolus L. B. de dalberg sacri Romani Imperii Archicancellarius et elector Episcopus ac Princeps Wormatiensis et Constantiensis, Princeps Aschaffenburgensis et Ratisbonensis ac comes Wezlariensis, Ecclesiae cisrhenano Argentinensis Metropolita' gab Valentin Heimes am 28. April 1804 die vorläufige Lösung des Problems bekannt.⋅4⋅

Norbert Fahrländer, Exjesuit und Erzpriester des Landkapitels Offenburg, wurde zum Generalvikar für die Landgrafschaft Ortenau und sämtliche ritterschaftlichen Orte - also für die unter der Botmäßigkeit des Erzhauses Österreich stehenden Teile der Ortenau - ernannt. Unter dem am 31. Dezember 1737 geborenen, nun schon nahezu blinden Priester wurde dieses Gebiet praktisch in eine Selbständigkeit entlassen.⋅5⋅

Der größte Teil des rechtsrheinischen Straßburger Bistums wurde Franz Anton Zehaczek, Definitor des Landkapitels Lahr, als kommissarischem Verwalter unterstellt. Abbé Michel, der am 15. März 1804 auch zu den Verhafteten gehört hatte,⋅6⋅ stand dem am 16. September 1754 in Mahlberg geborenen und im Straßburger Seminar ausgebildeten Zehaczek zur Seite.⋅7⋅

Die von Heimes eingeteilten Bezirke entsprachen zunächst in etwa den badischen und vorderösterreichischen Besitzungen, doch nachdem durch den Preßburger Frieden vom 26. Dezember 1805 die Landvogtei Ortenau in badischen Besitz übergegangen war und insbesondere nach Bildung des Rheinischen Bundes,⋅8⋅ widersprachen die mittlerweile sechs bischöflichen Jurisdiktionsbezirke ⋅9⋅ dem Karlsruher Vereinheitlichungsstreben. Doch der auch aufgrund des erheblich gewachsenen Anteils der katholischen Bevölkerung erwachsene Wunsch nach einem Landesbistum scheiterte zunächst am Widerwillen der römischen Kurie,

"... dann an den Auseinandersetzungen um eine geeignete Persönlichkeit für den Bischofsstuhl und um die Fragen, in welchem Verhältnis ein zukünftiger Landesbischof zum Metropoliten stehen sollte, ob das Landesbistum im Rahmen eines Reichs- oder eines Landeskonkordats zu errichten sei, wo die Domkirche zu etablieren und wie sie zu dotieren sei usw." ⋅10⋅

Karl Theodor von Dalberg verei­nigte im Jahre 1808 den rechtsrheinischen Rest der Straßburger Diözese mit dem Konstanzer Bistum, wodurch auch die Ortenau in der Folge Generalvikar Ignaz Heinrich von Wes­sen­berg ⋅11⋅ unterstellt war.⋅12⋅ Während durch diese Maßnahme das Haus Baden zumindest teilweise zufrieden­gestellt worden war, stieß der Anschluss des Straßburger Rest­bistums an die Konstanzer Diö­zese, nachdem die bisherigen straßburgischen Kommisariats­bezir­ke um ihre bis dahin weitgehende Eigenständigkeit in kirchlichen Verwaltungssachen gebracht worden waren, bei einem guten Teil der betroffenen, zum überwiegenden Teil konser­vativ eingestellten Geistlichen auf spürbaren Widerstand.⋅13⋅

Am 14. Mai 1809 ernannte Wes­senberg Joseph Vitus Burg zum bischöflichen Kommissar der drei diesrheinischen Kapitel des Straßburger Bi­stums.⋅14⋅ Burg, der im November 1808 die Dekanate Offenburg und Ottersweier visitiert hat­te - Wessenberg hatte die Visitation am 30. August angekündigt ⋅15⋅ - bezeichnete die Geistlichen als rückständig und streitsüchtig, was er vor allem auf die große Anzahl ehemaliger Mönche im Klerus der beiden Kapitel zurückführte.⋅16⋅ Die Exbenediktiner aus Schuttern bildeten unter Leitung des ehemaligen Priors Columban Häusler, damaligem Pfarrer in Sasbach, eine abgeschlossene Gruppe, während Erzpriester Merkel von Burg zwar für einen guten Pfarrer, allerdings für äußerst konservativ und zweifelhaft in seiner Loyalität gegenüber den Konstanzer Vorgesetzten gehalten wurde. Auch Dekan Fahrländer hielt er für einen vorzüglichen, äußerst gebildeten Pfarrer, wenn derselbe auch die Visitation dadurch zu sabotieren suchte, dass er die Fragen Burgs unzureichend beantwortete und ihn mit Hinweis auf seinen schlechten Gesundheitszustand zu begleiten weigerte.⋅17⋅

Die ebenfalls vorwiegend mit ehemaligen Patres besetzten Pfarreien seines Kapitels hingegen machten auf Burg durch 'kirchliche Mißbräuche', den Hang der Geistlichen zur Bequemlichkeit, Habsucht, Uneinigkeit und zum Ungehorsam keinen guten Eindruck. Der Klerus im Lahrer Landkapitel erschien ihm hingegen mit mehreren 'Gemeingeistern' durchsetzt, obschon er den Kapitelsvorstand Zehaczek für einen ausgemachten

"Thoren, der, von seinem ehemaligen Erzbischöflichen Kommissariat höchst eingenommen, seinen Schmerze nicht verbergen konnte, jetzt einem thätigeren und heller denkenden Ordinariate unterworfen zu sein." ⋅18⋅

Nachdem Burg von Herten nach Kappel am Rhein übergewechselt war, übte er ab dem 27. Juli 1809 sein Amt als Statthalter Wessenbergs in der Ortenau endgültig aus, während der Widerstand der Geistlichen gegen den 'neuerungssüchtigen Eindringling' nur allmählich nachließ.⋅19⋅

Formell blieb der 'straßburgische Bisthums-Antheil des Bisthums Konstanz', wie ihn der Konstanzer Realschematismus von 1821 offiziell bezeichnete, bis 1827 bestehen. Nachdem aber mit der 1821 erlassenen Bulle 'Provida solersque' die Diözesangrenzen von fünf Bistümern in den Territorien Württemberg, Baden (einschließlich Hohenzollern), Hessen-Darmstadt, Hessen-Kassel und Nassau festgelegt und zugleich die Bildung einer Oberrheinischen Kirchenprovinz mit dem Erzbistum Freiburg als kirchlichem Mittelpunkt in die Wege geleitet worden war, zeichnete sich sechs Jahre später auf dem Hintergrund erneuter diplomatischer Vermittlungen, wodurch die Materien Bischofswahl, bischöfliche Jurisdiktion, Besetzyng der Kapitel und Klerikerausbildung für den Bereich der Oberrheinischen Kirchenprovinz im römischen Sinne gefasst wurden, ein Neubeginn ab.

Am 11. April 1827 wurde durch die Bulle 'ad Dominici gregis custodiam' der Weg für die Einsetzung der Bischöfe geebnet und der vormalige Freiburger Universitätsprofessor und damaliger Münsterpfarrer Dr. Bernhard Boll zum Erzbischof von Freiburg gewählt. Am 21. Mai 1827 wurde seine Wahl bestätigt.⋅20⋅

Im Jahre 1827 trat Dr. Bernhard Boll als erster Erzbischof von Freiburg in der Ortenau das geistliche Erbe des Louis René Edouard, Prince de Rohan-Guémené, letzter Fürstbischof des alten Bistums Straßburg, an. Nach nahezu 50 Jahren der Wirren um das Ende eines Zeitalters, um das Ende des 'Ancien régime', um den Aufbruch in die neue, moderne Welt, lagen die Hoffnungen der Katholiken am Oberrhein im neuerrichteten Erzbistum Freiburg begründet.

Weiter-ButtonZurück-Button Anmerkungen

1 Vgl.: DAL-Protocollum decretorum et mandatorum episcopalium emanotorum ab anno 1733 ad venerabile Capitulum nostrum Lahrense transmissorum, 157, 161, 169. Zur Anmerkung Button

2 Vgl.: DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731, 332-333. Zur Anmerkung Button

3 Vgl.: Hermann Schmid, Die rechtsrheinische Restdiözese Straßburg in den Jahren 1802-1808, in: Die Ortenau (61/1981) 135;
Heimes hatte bereits dessen Vorgänger Friedrich Karl von Erthal als Gesandter beim Rastatter Kongreß 1797-1798 gedient.
(Vgl.: Hermann Schmid, Die rechtsrheinische Restdiözese Straßburg in den Jahren 1802-1808, in: Die Ortenau (61/1981) 135.)
"Über die einzelnen Schritte Dalbergs nach Eintritt der Sedisvakanz sind wir auf Grund des äußerst dürftigen Aktenmaterials nur unzureichend unterrichtet."
(Hermann Schmid, Die rechtsrheinische Restdiözese Straßburg in den Jahren 1802-1808, in: Die Ortenau (61/1981) 135.) Zur Anmerkung Button

4 Vgl.: DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731, 333-334;
DAL-Protocollum decretorum et mandatorum episcopalium emanatorum ab anno 1733 ad venerabile Capitulum ruralis Lahrense transmissorum, 172. Zur Anmerkung Button

5 Norbert Fahrländer, mit 16 Jahren Jesuit geworden, 1776 mit der Pfarrei Griesheim bei Offenburg betraut, ab 1798 Kapitelsdekan, wurde 1813 alters- und krankheitshalber von diesen Aufgaben entbunden. Nur mit Hilfe seines Vikars und Sekretärs Joseph Moesch hatte er die ihm gestellten Aufgaben erfüllen können. Er starb am 20. Februar 1820 in Griesheim.
(Vgl.: Hermann Schmid, Die rechtsrheinische Restdiözese Straßburg in den Jahren 1802-1808, in: Die Ortenau (61/1981) 135-136.) Zur Anmerkung Button

6 Vgl.: DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731, 333. Zur Anmerkung Button

7 Der 'KurBadische Hof- und StaatsCalender für das Jahr 1805' umschreibt Zehaczeks Aufgabengebiet; dieser hatte als 'Metropolitanats-Commissario' bischöfliche Gewalt
"... für den Rest der Kirchenvogtey Ettenheim, die Kirchenvogtey Offenburg und die Kirchenvogtey Schwarzach mit Ausnahme der Kirchspiele Haueneberstein, Oos und Sandweyer, sodann an der Kirchenvogtey Rastatt die Kirchspiele Hügelsheim, Iffezheim, Ottersdorf, Plittersdorf und Wintersdorf."
(KurBadischer Hof- und StaatsCalender für das Jahr 1805, zitiert nach: Hermann Schmid, Die rechtsrheinische Restdiözese Straßburg in den Jahren 1802-1808, in: Die Ortenau (61/1981) 136.) Zur Anmerkung Button

8 Vgl.: Manfred Krebs, Politische und kirchliche Geschichte der Ortenau, in: Die Ortenau (16/1929) 214-215. Zur Anmerkung Button

9 Konstanzer, Straßburger, Speyrer, Wormser, Würzburger und Mainzer Bistumsanteile. Zur Anmerkung Button

10 Hermann Schmid, Die rechtsrheinische Restdiözese Straßburg in den Jahren 1802-1808, in: Die Ortenau (61/1981) 137. Zur Anmerkung Button

11 Vgl. über Wessenberg: Konrad Gröber, Heinrich Ignaz v. Wessenberg, in: Freiburger Diözesan Archiv (55/1927) 362-509 und (56/ 1928) 294-435;
Hermann Baier, Wessenbergstudien, in: Freiburger Diözesan Archiv (56/1928) 1-48. Zur Anmerkung Button

12 Schmid fasst den Inhalt der am 10. Mai 1808 in Aschaffenburg ausgefertigten Urkunde folgendermaßen zusammen:
"Der diesseitige straßburgische Bistumsanteil sei schon seit Jahren seiner metropolitanamtlichen Fürsorge anvertraut, nachdem dieser seines Ordinarius beraubt und schon vor längerer Zeit vom rechtmäßigen Domkapitel aufgegeben worden sei. Bei der Einrichtung einer provisorischen Verwaltung und der Ernennung von Kommissaren hätte er seinerzeit dem Umstand Rechnung tragen müssen, daß die Restdiözese sich auf verschiedene Territorien erstreckte. Da aber kürzlich dieselben alle mit Ausnahme des Fürstentums Hohengeroldseck unter die Souveränität des Hauses Baden gekommen seien, so vereinige er nun die Kommissariatsbezirke kraft seiner erzbischöflichen und metropolitischen Gewalt ("jure Nostro Metropolitico, auctoritate Metropolitica") und unterstelle sie provisorisch der bischöflichen Kurie in Konstanz. Somit sei dem Erzpriester Fahrländer in Griesheim und dem Definitor Zehaczek in Kippenheim die geistliche Verwaltung der betreffenden Gebiete mit sofortiger Wirkung entzogen, ihre Tätigkeit als erzbischöfliche Kommissare beendet."
(Hermann Schmid, Die rechtsrheinische Restdiözese Straßburg in den Jahren 1802-1808, in: Die Ortenau (61/1981) 139);
der lateinische Wortlaut der Urkunde findet sich in: DAL-Protocollum venerabilis Capituli ruralis Lahrensis Continens acta Capitularia inceptum in congregatione Venlis definitorii die decima Mensis Septembris anno millesimo octingesimo quintocelebrata in Ottenheim sub Joanne Antonio Eduardo Sartori parocho in Ottenheim, ejusdemque Capituli Archipresbytero die 21. a mensis Aprilis anno 1789. electo, continuatum sub Archipresbyteris sequentibus, 19-20.
DAL-Protocollum venerabilis Capituli, 21-23 findet sich das Dekret Wessenbergs vom 16. Mai 1808. Zur Anmerkung Button

13 "Unter die Botmäßigkeit des wenig ordensfreundlichen Konstanzer Ordinariats kamen nun die Restkonvente der braunen Franziskaner auf dem Fremersberg bei Baden-Baden, und in Seelbach im Zwergfürstentum Hohengeroldseck, der schwarzen Franziskaner in Offenburg, der Kapuziner ebenda, in Oberkirch und Haslach, der Norbertiner in Lautenbach sowie das Lehrinstitut der Augustinerinnen de Notre Dame in Ottersweier. Die Weltgeistlichkeit, zum überwiegenden Teil konservativ eingestellt, machte im folgenden ausgiebig Bekanntschaft mit den Wessenbergischen Neuerungen, nicht nur zu ihrem eigenen, sondern auch zum Verdruß der späteren Kapitelsdekane und -historiographen Michael Hennig (Lahr) und Wilhelm Weiß (Offenburg), die noch acht Jahrzehnte später im Zorn auf diese Zeit zurückblickten und die Wirksamkeit des aufklärerischen Wessenbergs und seines Gesinnungsfreundes und Kommissars Joseph Vitus Burg als "Tyrannei" und Beförderung der "Staats-Allmacht" und der "Kirchen-Ohnmacht" qualifizierten."
(Hermann Schmid, Die rechtsrheinische Restdiözese Straßburg in den Jahren 1802-1808, in: Die Ortenau (61/1981) 142-143; auch 139-141.) Zur Anmerkung Button

14 Vgl.: Michael Hennig, Geschichte des Landkapitels Lahr (Lahr 1893) 258;
"Die Geschäfte, die diesem übertragen wurden, zeigen daß es nur darauf abgesehen war, die Dekanate lahm zu legen, und die ganze Thätigkeit der Geistlichkeit zu bevormunden."
(Michael Hennig, Geschichte des Landkapitels Lahr (Lahr 1893) 258) Zur Anmerkung Button

15 Vgl.: DAL-Protocollum venerabilis Capituli, 23-24. Zur Anmerkung Button

16 Vgl.: Hermann Schmid, Die rechtsrheinische Restdiözese Straßburg in den Jahren 1802-1808, in: Die Ortenau (61/1981) 143;
"So wie sich die Klöster ehemals nicht liebten, so lieben sich auch jetzt diese Individuen nicht."
(Joseph Vitus Burg zitiert nach: Hermann Schmid, Die rechtsrheinische Restdiözese Straßburg in den Jahren 1802-1808, in: Die Ortenau (61/1981) 143) Zur Anmerkung Button

17 Vgl.: Hermann Schmid, Die rechtsrheinische Restdiözese Straßburg in den Jahren 1802-1808, in: Die Ortenau (61/1981) 143; der wahre Grund für diese Haltung sei,
"daß es ihm wehe that, die Leitung dieses Bisthümchens in anderen Händen zu sehen."
(Joseph Vitus Burg, zitiert nach: Hermann Schmid, Die rechtsrheinische Restdiözese Straßburg in den Jahren 1802-1808, in: Die Ortenau (61/1981) 143.) Zur Anmerkung Button

18 Joseph Vitus Burg, zitiert nach Hermann Schmid, Die rechtsrheinische Restdiözese Straßburg in den Jahren 1802-1808, in: Die Ortenau (61/1981) 143;
Zehaczek, durch den Umstand gekränkt, dass Wessenberg nicht ihn oder einen der Pfarrer aus der Gegend zum bischöflichen Kommissarius für das straßburgische Restbistum ernannt hatte, sondern den aus Offenburg gebürtigen, aber den Ortenauer Kapiteln nichtstestoweniger fremden Burg (vgl.: Hermann Schmid, Die rechtsrheinische Restdiözese Straßburg in den Jahren 1802-1808, in: Die Ortenau (61/1981) 143-144), wurde nach Sartoris Tod im Jahre 1808 zum Erzpriester gewählt (vgl.: DAL-Protocollum venerabilis capituli ruralis Lahrensis continens acta capitularia, inceptum in congregatione venlis definitorii die decima Mensis Septembris anno millesimo octingentesimo quinto celebrati in Ottenheim sub Joanne Antonio Eduardo Sartori die 21.a mensis Aprilis anno 1789. electo,continuatum sub Archipresbyteris sequentibus, 10-16) und ebenso wie Fahrländer zum bischöflich-konstanzischen geistlichen Rat erhoben (vgl.: Hermann Schmid, Die rechtsrheinische Restdiözese Straßburg in den Jahren 1802-1808, in: Die Ortenau (61/1981) 144). Zur Anmerkung Button

19 gl.: Hermann Schmid, Die rechtsrheinische Restdiözese Straßburg in den Jahren 1802-1808, in: Die Ortenau (61/1981) 144;
vgl. Michael Hennig, Geschichte des Landkapitels Lahr (Lahr 1893) 257. Zur Anmerkung Button

20 Vgl.: Emil Göller, Die Vorgeschichte der Bulle "Provida solersque", in: Freiburger Diözesan Archiv (55/1927) 143-216 und (56/ 1928) 436-613;
Hermann Lauer, Geschichte der katholischen Kirche im Großherzogtum Baden - Von der Gründung des Großherzogtums bis zur Gegenwart (Freiburg 1908);
Heinrich Maas, Geschichte der Katholischer. Kirche im Großherzogtum Baden - Mit besonderer Berücksichtigung des Erzbischofs Hermann v. Vicari (Freiburg 1891);
Hans J. Münk, Die großherzoglich-badische Regierung und ihr erster Kandidat für das Amt des Erzbischofs von Freiburg, Ferdinand Germinian Wanker (1758-1824) - Vorgeschichte und Verlauf der "Bischofswahl" und Designation sowie Ablehnung durch Pius VII. (1822-1824), in: Freiburger Diözesan Archiv (98/1978) 448-508;
Hugo Ott, Das Erzbistum Freiburg im Ringen mit Staatskirchentum und Staatskirchenhoheit, in: Das Erzbistum Freiburg (Freiburg 1977) 75-92;
Georg Richter, Die Errichtung und Ausstattung der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg zu Beginn des 19. Jahrhunderts, in: Freiburger Diözesan Archiv (98/1978) 509-539. Zur Anmerkung Button