Louis René de Rohan

Kardinal im Schatten der Französischen Revolution

im Schatten der Franz. Revolution


Weiter-ButtonZurück-Button 1. Unter badischer Herrschaft

Video-Animation-Icon Bereits im Jahre 1791 wurden Gerüchte laut, dass zu den Gebieten, die als Entschädigung der deutschen Fürsten angeboten werden sollten, auch die rechtsrheinischen Oberämter des Straßburger Hochstiftes gehören würden.⋅1⋅ Mit der ihm in den Anfangsjahren der Revolution innewohnenden kämpferischen Vitalität wehrte sich Louis de Rohan gegen solche Maßnahmen

a. Ein Manifest des Protestes

Am 6. März 1791 erschien in. Ettenheim das

"Manifest
des Herrn Kardinals von Rohan, Fürst=Bischofes
von Straßburg, Landgraferi im Elsaß, und Reichs=
standes an Seine Kaiserl. Majestät und alle
deutsche Fürsten, Seine Hohe Mitstände."⋅2⋅

Rohan pochte dadurch als ebenso wie die übrigen rechtsrheinischen Landes­herren beeinträchtigter Reichsfürst auf seine Rechte.⋅3⋅ Für ihn war die Wiederherstellung der Zustände vor 1789 die einzig akzeptable und legitime Möglichkeit. Entschädigungen mittels anderer Territorien lehnte er verständlicherweise als Ungerechtigkeit ab.⋅4⋅

Der feierliche Protest des Kardinals zeigte allerdings kaum Wirkung. Bei Gesprächen württembergischer und badischer Vertreter mit Pariser Verantwortlichen im August 1796, entsagte Württemberg seinen linksrheinischen Besitzungen, versprach sich, auch gegen die Aufforderung des Reiches, nie mehr an einem Krieg gegen Frankreich zu beteiligen, und sagte gemeinsam mit dem badischen Unterhändler, Freiherr von Reizenstein, der ähnliche Zugeständnisse einräumte, zu, für die Grundsätze der Säkularisation geistlicher Güter, die Abtretung des linken Rheinufers und den Verzicht aller deutschen Lehen in Italien bei einem zu erfolgenden Friedensvertrag einzutreten.⋅5⋅

Bei diesen Verhandlungen ließ sich Württemberg das Straßburger Oberamt Oberkirch, die Abtei Zwiefalten und die Propstei Ellwangen von Frankreich versprechen, während Baden neben einigen kleinen und kleinsten Territorien das Oberamt Ettenheim zugesprochen wurde.⋅6⋅

Im Januar 1798 waren die Pläne von bevorstehenden 'Ländervertauschungen' ein offenes Geheimnis.⋅7⋅

b. Zivilbesitznahme

Am 8. September 1802 nahm die am 24. August - nur einen Tag vor Rohans letztem Namenstag ⋅8⋅ - in Regensburg zusammengetretene Reichsdeputation die am 4. Juni in Paris durch die vermittelnden Mächte Frankreich und Russland abgeschlossene Mediationskonvention unter Vorbehalt einiger Änderungen grundsätzlich an. Demzufolge wurde Markgraf Carl Friedrich von Baden unter anderem das rechtsrheinische Gebiet des alten Hochstifts Straßburg als Entschädigung für den Verlust von Land und Leuten, die er durch die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich erlitten hatte, zugesprochen.⋅9⋅

Österreich und Preußen nahmen die Entschädigungslande, ohne eine letzte Entscheidung von Kaiser und Reich abzuwarten, umgehend in Besitz,⋅10⋅ und auch Baden wurde durch ein Schreiben, das Brigadegeneral Lauriston am 3. September Markgraf Carl Friedrich auf Schloss Favorite übergab, von Napoleon zu einer provisorischen Besitznahme gedrängt.⋅11⋅ Landvogt von Roggenbach, Nachfolger des Oberamtmanns von Blittersdorf von Mahlberg, erschien daraufhin am 20. September in Audienz vor dem Straßburger Fürstbischof in Ettenheim, um demselben durch ein markgräfliches Schreiben die 'provisorische Occupation' seines Territoriums anzukündigen.⋅12⋅

Nach Empfang des Schreibens protestierte Kammerpräsident de Heille feierlich - mehr erfolgte nicht.⋅13⋅

Freiherr von Roggenbach

Adam Franz Xaver, Freiherr von Roggenbach (1750-1830)

Foto-Button Badisches Generallandesarchiv Karlsruhe, GLA I-Ac-R/27

Roggenbach sandte nach Überreichung des Ankündi­gungs­schreibens - Carl Fried­rich hatte ange­ord­net, dass mit der militärischen Besetzung bis zu diesem Zeitpunkt ge­wartet werden müsse ⋅14⋅ - einen Eilboten nach Bühl zu Obervogt August, Freiherr von Harrant, der mit der Besitznahme der Herrschaft Oberkirch und der Prämonstratenserprä­latur Allerheiligen beauf­tragt war. Am 22. September rückten dort die badischen Soldaten ein. Baron von Lasollaye, der damalige fürstbischöf­liche Landvogt, legte den Beamten keine Schwierig­kei­ten in den Weg, sondern war zuvor­kom­mend und ging in. 'jeden und allen Stücken' den Soldaten an die Hand.⋅15⋅

An die militärische Besetzung des Oberamtes Oberkirch schloss sich unmittelbar die der Prälatur Allerheiligen an. Schon am 23. September genehmigte der Geheime Rat in Karlsruhe mit anerkennenden Worten sämtliche von Obervogt von Harrant getroffenen Anordnungen und sprach gleichzeitig dem Landvogt von Lasollaye für sein zuvorkommendes Verhalten den Dank des Markgrafen aus.⋅16⋅

Mit Nachricht vom 17. September 1802 wurde Roggenbach aufgefordert, sich zur provisorischen Besitznahme des Oberamtes Ettenheim bereit zu halten.⋅17⋅ Doch verspätete sich der Einmarsch um eine Woche, da Roggenbach zunächst die vorläufige Besitznahme der Reichsstädte Offenburg, Gengenbach und Zell, sowie der Reichsabtei Gengenbach und des Reichstal Harmersbach durchführte.⋅18⋅ Erst am Montag, 27. September 1802 bestellte Carl Ludwig, Freiherr Schilling von Canstatt, in Mahlberg fünf Förster und drei Burschen zu Pferd zu sich, die, vermehrt um Leutnant Brückner und einen Unteroffizier mit 10 Mann nach Kappel, Grafenhausen, Ringsheim, Ettenheim, Münchweier, St. Landelin und Ettenheimmünster marschierten, wo überall

"... im Namen unseres durchlauchtigsten Fürsten Besitz genommen wurde und Patente angeschlagen worden sind." ⋅19⋅

Sicherlich war es kein Zufall, dass Rohan an diesem Tag auf der Jagd war. Roggenbach war so kulant gewesen, in einem Privatschreiben Stuber von der Ankunft der Soldaten zu verständigen.⋅20⋅

Im Laufe des Vormittags war Roggenbach in Ettenheim angekommen und von Hofrat Stuber und Amtschultheiß Kollofrath empfangen worden. Zu dritt regelten sie die Unterbringung der Soldaten.⋅21⋅ Roggenbach begab sich danach zur fürstbischöflichen Regierung und stellte dort die militärische Besetzung des Oberamtes fest.⋅22⋅

In ähnlicher Weise vollzog sich die Besetzung des Klosters Ettenheimmünster.⋅23⋅

Zunächst blieb es bei dieser lediglich militä­rischen Besetzung der badischen Entschä­di­gungs­gebiete. An ihren bisherigen Verfassungen war nichts geändert worden, lediglich gegen Anordnungen, die sich etwa zum Nachteil Badens hätten auswir­ken können, hatte sich die Besitznahme­kommis­sion verwahrt und im voraus deren Nichtigkeit erklärt.⋅24⋅

Die Zahl der badischen Soldaten, die die hochstiftischen Lande besetzt hielten, war gering. Nur je neun Mann bildeten die Besatzung der beiden Oberämter und je drei bis vier Jäger die der beiden Klöster.⋅25⋅. Man rechnete mit keinerlei Schwierigkeiten.⋅26⋅

Am 26. November verständigte ein persönliches Schreiben des Markgrafen den Kardinal von der angeordneten staatsrechtlichen Besitzergreifung und bat um die Entlassung der Beamten aus dem bischöflichen Dienstverhältnis;⋅27⋅ die endgültige 'Zivilbesitznahme' stand bevor.

Am nächsten Morgen versammelten sich die höheren Beamten der straßburgischen Regierung in der bischöflichen Kanzlei, wo Geheimrat Abbé Simon in Rohans Auftrag sämtliche Beamten, Diener und Untertanen der Pflichten gegen ihren bisherigen Herren entließ. Roggenbach erklärte, dass die weltliche Landesregierung sowie die gesamte bisher vom Hochstift Straßburg, vom dortigen Domkapitel oder von irgend einem anderen linksrheinischen Stift ausgeübte Lehensherrlichkeit ab jetzt auf den Markgrafen von Baden übergehe. Roggenbach verpflichtete die anwesenden Beamten mittels Handschlag auf den badischen Dienst, mit Ausnahme des Abbé Simon, den sich Kardinal Rohan zur Erledigung seiner Privatgeschäfte vorbehielt. Präsident de Heille war bei diesen Vorgängen nicht zugegen. Er verfolgte sie vom benachbarten Zimmer aus, in dem er durch seine Krankheit festgehalten wurde. Da er wegen allzu großer Schmerzen in den Händen am Schreiben gehindert war, bat er statt jeder ferneren dienstlichen Verwendung um Gewährung einer Pension.⋅28⋅

In gleicher Weise vollzog Roggenbach drei Tage später die Zivilbesitznahme in der Herrschaft Oberkirch. Gleichzeitig belegte er auch anlässlich der Inbesitznahme der Reichsstadt Offenburg die dortige domkapitularisch-straßburgische Schaffnei mit Beschlag. Die Beamten wurden angewiesen‚ ihre Register mit dem 30. November für die, alte Herrschaft abzuschließen und mit dem 1. Dezember für den Markgrafen zu beginnen.⋅29⋅

Landvogt von Lasollaye wurde mit der weiteren Durchführung der Zivilbesitznahme der Prälatur Allerheiligen betraut, während Oberamtmann Stuber für das weitere Schicksal des Klosters Ettenheimmünster zuständig war.⋅30⋅

c. Auswirkungen und Folgen

4.788 Einwohner des Oberamtes Ettenheim und 21.400 der Oberkircher Herrschaft waren badisch geworden.⋅31⋅ 64.626 Seelen hatte Carl Friedrich verloren, 253.396 neue Untertanen gewonnen.⋅32⋅ Zwar war offiziell immer noch Louis de Rohan immediater Reichsfürst, direkt dem Kaiser unterstellt, doch an der praktisch bereits vollzogenen Inbesitznahme änderte dies nichts.⋅33⋅

"Den festlichen Abschluß der durch den Reichsdeputationshauptschluß für Baden eingetretenen so mannigfachen und so erfreulichen Veränderungen bildeten die Feierlichkeiten des 15. Mai 1803 Durch den Hinzutritt der Indemnitätslande war Baden so sehr vergrößert worden, daß es jetzt zu den bedeutenderen Ständen des im Todeskampf liegenden Heiligen Römischen Reiches gehörte. Äußerlich kam diese Machtsteigerung des badischen Staats durch die dem Landesherrn bewilligte Rangerhöhung zum Ausdruck. Am 15. Mai nahm der Markgraf den Titel Kurfürst an. Wie überall in Baden wurde auch im ehemals Straßburgischen Gebiet dieser Tag festlich begangen. Am frühen Morgen wurden die Menschen durch Böllerschüsse und das Jubelgeläute aller Glockengeweckt. In den Kirchen wurden feierliche Dankgottesdienste mit Te Deum gehalten, wobei die Bürgermilizen paradierten. Nach Beendigung der Gottesdienste durfte in allen Wirtschaften Tanzmusik veranstaltet werden. Ausgelassene Freude vereinte alte und neue Untertanen des badischen Kurfürsten." ⋅34⋅

Fassade des Karlsruher Schlosses

Die Fassade des Karlsruher Schlosses.

Foto-Button Foto: Jörg Sieger, Februar 2003

Bald jedoch meinten die Bürger in der ehe­ma­ligen Oberen Herrschaft des Straßburger Hoch­stiftes Grund zum Kla­gen zu haben. Das im Jahre 1803 endgültig auf­ge­hobene Kloster Ettenheimmünster trug hier die Hauptlast der säkularistischen Ent­wicklung. Hinzu kam, dass die Bischöfe, die ihr Recht, Truppen aus­zuheben, in der Regel nur im Falle der Landesverteidigung aus­geübt hatten, niemals ein stehendes Heer auf Kosten ihrer Untertanen unterhalten hatten. Dafür hatten sie tausend Gulden an den Oberrheinischen Kreis bezahlt, die auf die militärdienstpflichtigen Untertanen umgelegt wurden. Ein Vertrag darüber, dass die Bischöflichen nicht wehrpflichtig seien, wurde allerdings nie geschlossen und so auch 1802 vergeblich gesucht. Erst nach langen Verhandlungen wurde der Fall zwei Jahre später entschieden. Am 30. November 1804 bestimmte der Geheime Rat in Karlsruhe, dass bis zur neuen Kreisregelung von den Einwohnern der ehemaligen Oberämter Ettenheim und Oberkirch die alte Kreissteuer weiter aufzubringen und an den Kreis zu entrichten sei. Große Enttäuschung und Erbitterung war die Folge. Man wollte nicht einsehen, dass man in Zukunft Soldat werden und trotzdem das 'Soldatengeld' weiterbezahlen sollte. Die Auseinandersetzungen dauerten an.⋅35⋅

Die Bemerkung von Roggenbachs, dass sich die badischen Einkünfte...

"... bei einer guten Oekonomie und Aufsicht hauptsächlich bei Erhebung der Zehnten, wo das Kloster bisher kaum die Hälfte dessen was ihm gebührt erhalten haben soll, noch um ein gutes erhöhen lassen..." ⋅36⋅

ist darüber hinaus deutlicher Hinweis dafür, dass sich die Erwartungen der Bewohner Ettenheimmünsters an den neuen Landesherren nicht erfüllen sollten.

Weiter-ButtonZurück-Button Anmerkungen

1 Vgl.: M. P. Kollofrath, Eine Kundgebung des Kardinals Rohan während seines Aufenthaltes in Ettenheim, in: Freiburger Diözesan Archiv (41/1913) 217-218. Zur Anmerkung Button

2 DAL-MANIFESTE DE M. LE CARDINAL DE ROHAN, Prince-Evêque de Strasbourg (6. März 1791);
den deutschen Wortlaut des Manifestes hat M. P. Kollofrath veröffentlicht.
(Vgl.: M. P. Kollofrath, Eine Kundgebung des Kardinals Rohan während seines Aufenthaltes in Ettenheim, in: Freiburger Diözesan Archiv (41/1913) 218-229.) Zur Anmerkung Button

3 "Privat Nachrichten, sogar öffentliche Zeitungen kündigen an, daß die französische National=Versammlung gesinnet sey, denjenigen Reichs=Fürsten, welche im Elsaß begütert sind, die Besitzungen und Zuständigkeiten des Hochstifts Straßburg, welche auf dem rechten Rhein=Ufer im Reiche gelegen sind, als Schadloshaltung des Verlusts, den sie in jener Provinz erleiden sollen, oder zu erleiden bedrohet sind, zu überlassen.
 Der bloße Gedanke eines solchen Vorhabens verträgt sich mit den ersten Grundsätzen des Völker=Rechts und der allgemeinen Billigkeit so wenig, daß man Mühe hat, zu begreifen, wie er habe entstehen können. Jedoch da durch das ganze Gebiet der Moral sowohl, als der Staats~Kunde nicht leicht ein Gegenstand zu finden ist, den man nicht seit nun bald zwey Jahren entstellen, oder gar umzustoßen suchet: so ist man auch allerdings von jenen Staats=Eiferern die ausserordentlichsten und seltsamsten Unternehmungen zu erwarten berechtigt, und folglich ihren Wirkungen vorzubeugen genöthiget. Der Herr Kardinal von Rohan, Fürst=Bischof von Straßburg hält sich demnach verpflichtet von einer so unerhörten Anmassung, wie auch von allen vorherigen Schritten und Maßregeln, welche dazu leiteten, Sr. Kaiserl. Majestät und dem gesammten Reiche Nachricht zu geben, und seinen festen Entschluß öffentlich bekannt zu machen, daß er alle nur er- sinnliche, und in seiner Gewalt stehende Mittel anwenden werde, einen Plan zu vereitlen, dem man, wenn er je in Vollziehung gebracht werden sollte, keinen andern Namen, als den der gewaltthätigsten und willkürlichsten Anmassung geben könnte.
 1.) Die National=Versammlung von Frankreich ist von dem Grundsatze ausgegangen, daß das Elsaß in seinem gesamten Umfange dem Könige mit voller ungetheilger Landes=Hoheit zugehöre: woraus sie den Schluß gezogen, daß diese Provinz dem Schicksal des Königreichs mit den übrigen Provinzen in gleichem Maße theilen müße.
 2.) Hat sie die Gerechtsame derjenigen Fürsten und Stände des Reichs, welche im Elsaß begütert sind, bloß als Eigenthums=Rechte angesehen, und dem zufolge, als sie alle diese Zuständigkeiten und Vorrechte zu tilgen beschloß, zu deren Ersatz Schadloshaltungen angeboten.
 3.) Hat endlich die National=Versammlung noch zwischen den Gerecht-samen derjenigen Fürsten und Stände des Reichs, die in dem Innern der Provinz Elsaß, so wie der Fürst=Bischof von Straßburg, und der unmittelbare Reichs=Adel ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, und zwischen jenen, welche außer dem Bezirk des Elsaßes im Reiche wohnen, einen Unterschied gemacht. In Kraft dieses angeblichen Unterschieds urtheilte sie, daß erstere keine Schadloshaltung ansprechen können, und zählte sie zu der Klasse jener Staats~ Opfer, deren Eigenthum auf so mannigfältige Art und unter so vielerley Gestalten angegriffen; über deren Daseyn sogar das Tu- gungs=Urtheil gesprochen wurde.
 Diese drey handgreiflichen Irrthümer, welche den ächten Grundsätzen des deutschen Staats=Rechts sowohl, als dem Reichskundigen Besitz=Stand stracks zuwider laufen, haben die National=Versammlung nothwendig in einen unabsehbaren Labyrinth von Verfügungen versetzt, die man nicht nur im Elsaß unmöglich annehmen kann, sondern die auch den gänzlichen Umsturz der deutschen Staats=Verfassung befördern, und früh oder spät diese unglückliche Provinz, ja noch mehrere andre allen Greueln der Anarchie aussetzen würden, wenn das deutsche Reich sich jene Verfügungen gefallen ließe."

(DAL-MANIFESTE DE M. LE CARDINAL DE ROHAN, Prince-Evêque de Strasbourg (6. März 1791) 9-10.) Zur Anmerkung Button

4 "... wo ist der Fürst, wo ist das Reichs=Mitglied, dem man ein gestohlenes Gut, ein Gut für welches er dem, dem es entfremdet worden, sogar Gewährleistung schuldig ist, anzubieten sich erfrechen könnte? mit welcher Stirne könnte man ihm wohl die Beute eines unterdrückten Mitstandes anbieten, der indeß, die Friedenschlüsse und Reichs=Gesetze in der Hand, zur vertragsmäßigen Hilfe eben sie aufruft, die jener Schutzwehr allein ihr politiches Daseyn zu verdanken haben, nur durch sie besitzen, nur durch sie regieren.
 Mit einem Wort, wäre nicht dieses unüberlegte Anerbieten, ein äußerst empfindlicher Schimpf, weil man demjenigen, dem es gemacht würde, alle Ehrfurcht für Gesetze, alle Treue gegen den gesellschaftlichen Verband, alles Gefühl von Gerechtigkeit gegen Mitstände, alle Sorgfalt für eigene Vortheile, Ehre und Ruhm absprechen müßte? Wie beleidigend, wie ungereimt in jeder Rücksicht ist also diese Annahme!"

(DAL-MANIFESTE DE M. LE CARDINAL DE ROHAN, Prince-Evêque de Strasbourg (6. März 1791) 15.)
Abschließend fasst der Kardinal zusammen:
"Es ist also bloß Liebe zu seinen heiligsten Pflichten, welche den Fürst=Bischof von Straßburg antreibt, dem gesammten heiligen Römischen Reich und dessen Erlauchtesten Oberhaupte von dem gewaltthätigen Vorhaben Nachricht zu geben, womit man die Landes=Hoheit und Reichs=Lehen seines Hochstifts auf dem rechten Rheinufer bedrohet. Die nämliche Obliegenheit dringt ihn an, gegen alle Maßregeln und Verhandlungen, welche jene Beraubung bezielen könnten, feyerlich, förmlich und rechtskräftig sich zu widersetzen.
 Voll Zuversicht auf seine gerechte Sache, auf die mächtige Unterstützung Sr. Kais. Maiestät, und des gesammten Reiches, ruft Er Deroselben ernste Theilnehmung und wirksame Beyhilfe an, und war nicht nur wider diesen unmittelbaren Ausfall auf die Landes=Hoheit und das allgemein anerkannte Territorium des deutschen Reiches; sondern auch wider die gewaltsame Vollziehung aller und jeder Schlüsse der National=Versammlung, sowohl in geistlichen als weltlichen Angelegenheiten, welche man wirklich im Elsaß den nachdrücklichen kaiserl. Forderungen und Vorstellungen zu Trotz, gegen Treu und Glauben, gegen klaren Sinn und Worte der Friedens=Schlüsse, die den Religions=Zustand, und öffentlichen Gottes=Dienst im Elsaß so genau bestimmt haben, selbst gegen den deutlich ausgedrückten Wunsch der Mehrheit aller Stände, die besonders in der bischöfichen Haupt= und Residenz=Stadt allen Greueln willkürlicher Macht und unerträglicher Herrschgierde ausgesetzt sind, eifrigst betreibt."

(DAL-MANIFESTE DE M. LE CARDINAL DE ROHAN, Prince-Evêque de Strasbourg (6. März 1791) 16.) Zur Anmerkung Button

5 Vgl.: Johann Baptist von Weiß, Weltgeschichte (fortgesetzt von Richard von Krailik) Bd. XIX (Graz/Leipzig 3. Auflage 1896) 375;
Baden verzichtete darüber hinaus auf die Erhebung von Rheinzöllen.
(Vgl.: Johann Baptist von Weiß, Weltgeschichte (fortgesetzt von Richard von Krailik) Bd. XIX (Graz/Leipzig 3. Auflage 1896) 375.) Zur Anmerkung Button

6 Vgl.: Johann Baptist von Weiß, Weltgeschichte (fortgesetzt von Richard von Krailik) Bd. XIX (Graz/Leipzig 3. Auflage 1896), 375. Zur Anmerkung Button

7 Das Oberamt Mahlberg berichtete über dieses allgemein verbreitete Gerücht nach Karlsruhe:
"Die Sagen von Ländervertauschungen zeugen eben auch hier Unzufrie=
denheit, dort Leichtsinn. Dieser glaubt, nach seiner Herrschaft nichts mehr
fragen zu dürfen; weil er derselben bald nicht mehr angehören würde, der
andere glaubt Ursachen zu haben, einen neuen Herrn zu fürchten..."

(GLA 74-6289, 158r.) Zur Anmerkung Button

8 Vgl.: StA-Ettenheim, Bürgermeisterrechnung 1802. Zur Anmerkung Button

9 Vgl.: Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (87/1935) 126. Zur Anmerkung Button

10 Vgl.: Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (87/1935) 126. Zur Anmerkung Button

11 Vgl.: Bernhard Erdmannsdörfer (Hrsg.), Politische Correspondenz Karl Friedrichs von Baden 1783-1806, Bd. IV (bearbeitet von Karl Obser) (Heidelberg 1896) 232;
vgl. auch: Hubert Kewitz, "Occupatorische MaasRegeln" - Das Schreiben von Markgraf Karl Friedrich an Kardinal Rohan vom 14. 9. 1802, in: Die Ortenau (61/1981) 127;
das Schreiben Bonapartes wurde am 6. September dem Geheimen Rat zur Kenntnis gegeben und nach Ausräumung einiger Bedenken am 14. September Karl Theodor von Dalberg darüber informiert, dass
"der Markgraf sich, wenn er seine eigenen Interessen nicht vernachlässigen wolle, genöthigt sehe, von den Entschädigungslanden provisorisch Besitz zu ergreifen, sich dabei aber jedes Eingriffs in die Regierung und Verwaltung derselben enthalten und ihre Regenten im Genusse ihrer bisherigen Einkünfte belassen werde."
(Zitiert nach: Bernhard Erdmannsdörfer (Hrsg.), Politische Correspondenz Karl Friedrichs von Baden 1783-1806, Bd. IV (bearbeitet von Karl Obser) (Heidelberg 1896) 233. Zur Anmerkung Button

12 Hubert Kewitz, "Occupatorische MaasRegeln" - Das Schreiben von Markgraf Karl Friedrich an Kardinal Rohan vom 14. 9. 1802, in: Die Ortenau (61/1981) 127;
das markgräfliche Schreiben lautet wie folgt:
"Andes Herrn Cardinal Bischofen zu Straßburg Eminenz
Unsere Freundliche Dienste und was Wir mehr Liebes und
Gutes vermögen jederzeit zuvor,
     Hochwürdigst Durchleuchtigster Fürst,
     Freundlich vielgeliebter Herr Vetter!
Euer Liebden ist vorhin bekannt, daß unter denen, Unserm
Fürstenhause zugestandenen Entschädigungs Objecten, auch die
fürstl.e Straßburgische diesseits rheinische Hochstifts Lande und
domcapitularische Besizungen mit einbegriffen sind.
 Nun hätten Wir zwar gewünscht mit allen occupatorischen
MaasRegeln zurükhalten zu können, bis durch einen Reichs=
Deputations Schluß die Autorisation eingetreten wäre,
nachdem aber Unsere Vornehmste ReichsMitstände mit
militairischen Occupationen vorausgegangen sind, nachdem
Wir Selbst, gleichen Schritten, nun, da die Majorität der
Deputation den Jndemnisations Plan angenommen hat, nicht
ausweichen können, ohne Uns den Vorwurf einer Ver=
nachläßigung Unseres eigenen Jntereße zuzuziehen,
so müßen Wir nunmehr zu der gleichen Maasregeln einer
provisorischen Occupation schreiten. Wir machen es Uns aber
zu einer angenehmen Pflicht, Euer Liebden voraus hiervon
zu benachrichtigen, und denenselben die Versicherung zu
geben, daß Wir dieselbe nicht nur in der geistlichen Regie=
rung Eingangs gedachter dero Hochstifts Lande hierdurch im
mindesten zu stöhren, oder zu beeinträchtigen nicht gemeint
sind; sondern auch in Bezug auf die weltliche blos in den
Schranken einer nur provisorisch geschehenden wirklichen
Besiz-Ergreifung so lange stehen zu bleiben gesonnen sind,
bis für Uns und Unsere Reichs Mitstände etwa die Zeit
erscheint, in welcher Uns Selbst solche weltliche Regierung
gänzlich und endlich zufällt.
 Wir ersuchen daher Eure Liebden, dero Regierung
des Hochstifts Straßburg diesseits Rhein und zugehöriger
domcapitularischer Lande anzuweisen, daß solche Unsern,
in diese Lande abgehenden Commissarius und denen mit=
kommenden Truppen, die nur frei Dach und Fach, Holz, Stroh
und Licht zu fordern, im übrigen alles baar zu be=
zahlen haben, in allem, was jener desfalls an sie gesinnen
wird, die erforderliche Willfährigkeit beweisen, und für
die zwekmäßige Einquartirung auch Anweisung der Unter=
thanen zum stillen und friedlichen Verhalten, behörig sorgen,
wogegen auch Unsere KriegsMannschaft strenge Mannszucht
zu halten angewiesen wird.
 Wir hoffen, daß Euer Liebden gegen Unsern, dieses
präsentirenden Occupations Commissarium Sich geneigt er=
klären werden, indem Wir den 21.n dieses Monats Unsere
Truppen Abtheilung dorthin in Marsch zu sezen nöthig finden
und verbleiben Derenselben zu Erweisung angenehmer freund=
nachbarlicher Dienstgefälligkeiten geflißen.
    Carlsruhe den 14. n Sept. 1802.
    Carl Friedrich, von Gottes Gnaden Marggrav zu
    Baden und Hochberg etc.
     Eurer Liebden

Dienstwilliger Vetter und

 Diener.

Carl Friderich MVBaaden"
(PfA-Ettenheim, Fasc. XII. a. I;
das Schreiben wurde bereits von Hubert Kewitz veröffentlicht.
(Vgl. Hubert Kewitz, "Occupatorische MaasRegeln" - Das Schreiben von Markgraf Karl Friedrich an Kardinal Rohan vom 14. 9. 1802, in: Die Ortenau (61/1981) 127-128).) Zur Anmerkung Button

13 Vgl.: Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (87/1935) 127. Zur Anmerkung Button

14 Vgl.: Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (87/1935) 127-128. Zur Anmerkung Button

15 Vgl.: Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (87/1935) 128. Zur Anmerkung Button

16 Vgl.: Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (87/1935) 128. Zur Anmerkung Button

17 Vgl.: Carl Ludwig, Freiherr Schilling von Canstatt, Auszug aus dem Tagebuch, in: Lahrer Wochenblatt (1905) 485. Zur Anmerkung Button

18 Vgl.: Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (87/1935) 128. Zur Anmerkung Button

19 Carl Ludwig, Freiherr Schilling von Canstatt, Auszug aus dem Tagebuch, in: Lahrer Wochenblatt (1905) 485. Zur Anmerkung Button

20 Vgl.: Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (87/1935) 128-129. Zur Anmerkung Button

21 Die kurfürstlich badischen Truppen erhielten Verpflegung auf Kosten der Stadt.
(Vgl.: StA-Bürgermeisterrechnung 1802.) Zur Anmerkung Button

22 Vgl.: Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (87/1935) 129. Zur Anmerkung Button

23 Pater Bernard Stöber berichtet:
"Um die letzte Hand an den zu Lúneville
geschlossenen Frieden zu legen, und das Säkula=
risations=Geschäft der geistlichen Güter, und
die Entschädigung der weltlichen Reichsfürsten
in das reine zu bringen kamen die Gesandten
des Kaysers, des Russischen Monarchen, der Fran=
zösischen Republick, und der dazu auserkohrenen
Reichsfürsten zu Regenspurg zusamen. Dises
Geschäft gieng langsam, und eben darum hatten
die Johanniter Ritter zum grösten Unglücke
noch aller aufzuhebender Stifter und Klöster,
die auch ihr Entschädigung erhalten sollten, die
Gelegenheit zu erwirken, daß der 24ten august
des Jahres 1802 vestgesetzet wurde, von welchem
Tage an kein Verkauf, kein Handel, kein Ver=
trag mehr giltig war, den ein Stift oder Klo=
ster unternomen hatte.
 Nachdem dieses Geschäft geendiget war,
kamen am 27. herbstmonate im Jahre 1802 der
Herr Landvogt von Mahlberg der Herr Baron
von Roggenbach mit dem Herrn Sekretär Müller
von Karlsruhe als Komissär des Herrn Marg=
grafen von Baden xxx dem das hiesige Kloster
mit dessen Herrschaft als ein Theil seiner Entschä=
digung zu gefallen war, hieher mit einem Offizier
und 4 Jägern. Der Herr Landvogt kündigte dem
Herrn Prälaten Arbogast die provisorische Besitz=
nahme des Herrn Marggrafen von dem hiesigen
Kloster und dessen Herrschaft an, und ließ das
hierüber gedruckte Marggräfliche Patent an dem
Thor des Klosters, an dessen Portals, auch zu
St: Landelin, und in den übrigen Ortschaften
des Klosters anschlagen. Die vier Jäger blieben
auf Kosten des Klosters hier. Doch, weil die Etten=
heimer die Unterthanen des Klosters wegen den
Marggräflichen Soldaten, die sie bei der proviso=
rischen Besitznahme des Herrn Marggrafen erhal=
ten hatten, anlegen wollten, wurden dieses abzu=
wenden von dem Herrn Komissär dem Herrn Land=
vogte 2 Manner Soldaten auf Kösten der Unter=
thanen des Klosters hieher gelegt, zween Jäger
aber kamen fort, und die zween Zurückgeblie=
benen blieben dem Kloster auf seine Kösten.
 Indessen behielte der Herr Prälat Arbogast
noch die Regierung der Herrschaft des Klosters,
und das Kloster bezog noch alle seine Gefälle,
ohne daß es im mindesten gekränket wurde.
Man machte dem Abt und den Religiosen noch
weise als würden alle dießjährigen Gefälle p.
auch im Falle der Aufhebung des Klosters""ihnennoch
bleiben; der Ausgang aber lehrte leider, das
Gegentheil."

(PfA-Ettenheimmünster, Kurze Historische Beschreibung der Pfarrey Münsterthal bei St: Landelin von dem siebenden Jahrhunderte nach Christi Geburt bis auf das Jahr 1804 verfasset von P: Bernard Stöber des Ordens des heil Benedicts, Professen des aufgehobenen Klosters Ettenheimmünster geweßter Pfarrherr dieser Pfarrey, 182-184.) Zur Anmerkung Button

24 Vgl.: Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (87/1935) 129. Zur Anmerkung Button

25 Vgl.: Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (87/1935) 129. Zur Anmerkung Button

26 Die ehemaligen Straßburger Beamten behinderten die Maßnahmen in keinster Weise. Bereitwillig gab Oberamtmann Stuber mit Schreiben vom 1. Oktober 1802 beispielsweise über das Ettenheimer Oberamt Auskunft, legte die kirchlichen Zustände, statistische Fragen, die Lage der politischen Zuständigkeiten, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bevölkerung dar und führte die verantwortlichen Beamten und Amtsinhaber an. Auf 31 Seiten beantwortet er peinlich genau die 84 Fragen, die ihm der badische Landvogt von Roggenbach vorgelegt hatte (vgl.: GLA 138-78). Am 16. Oktober 1802 informierte Roggenbach seinerseits Carl Friedrich über die neu gewonnenen Gebiete:
"Von der Bischöflich Straßburgischen Regierung zu Ettenheim habe ich anliegende Beantwortung der ihr zugestellten Fragen erhalten; das beigeschlossene Verzeichnis der Vasallen des Lehnhofes enthältviele, die ihre Besitzungen jenseits des Rheins gehabt haben, bei denen also der Lehnsnexus ganz wegfällt.
 Das wegen der militärischen Execution in dem Oberamt Oberkirch von Herrn Kardinal und Fürstbischof mit Einwilligung des Domkapitels aufgenommene Kapital von 50000 fl. soll bei mehreren Handelshäusern zu Frankfurt stehen; die übrigen Schulden sollen kaum 30000 fl. betragen, dagegen sollen aber ebensoviele herrschaftliche Ausstände im Oberamt Oberkirch rückständig sein.
 Die bei der Regierung angestellten fürstlichen Diener sind:
 1.) Der Präsident Du Haille, der ehemals Advokat in Frankreich war, nun aber sehr alt und gebrechlich ist und nicht mehr aus dem Zimmer kommt; er würde sich mit einer Pension begnügen lassen.
 2.) Der Abbé Simon, der das Zutrauen des Herrn Kärdinals im vollkommensten Grade hat und die einkommenden verschiedenen Gegenstände dem Herrn Fürstbischof vorträgt, auch die nötige Auskunft gerne mitgeteilt hat, würde, wenn ein Kapitel im Lande errichtet und hierbei Nichtadelige angestellt werden sollten, eine derartige Stelle verdienen.
 3.) Der Baron von Mühlenheim ist Oberjägermeister beim Herrn Kardinal und bei der Anwesenheit des letzteren E. H. D. selbst vorgestellt worden; ob er eine Anstellung oder aber eine Pension verlangt, kann ich nicht bestimmen.
 4.) Der Hofrat und Amtmann Stuber in Ettenheim ist ein Mann von soliden juristischen Kenntnissen, rechtschaffen und daher völlig brauchbar, und ich kann ihn, da er noch in seiner besten Kraft ist und viele Anhänglichkeit für das Durchlauchtigste Haus gezeigt hat, auch mir mit allem, was ich verlangt habe, anhanden gegangen ist, ohne allen Anstand zur weiteren Anstellung oder Belassung auf seinem Posten empfehlen.
 5.) Der Stadt- und Amtschreiber Sartorius ist mir als ein rechtschaffener Mann bekannt und hat nach dem Zeugnis seiner Vorgesetzten sein Amt bisher mit vollkommener Zufriedenheit versehen; er ist zwar alt, allein sein Sohn, der Jura studiert hat und bei ihm ist, unterstützt ihn in seinen Geschäften.
 6.) Der Amtsschaffner Stelker soll nach der Versicherung bewährter Männer, die ihn kennen, ein sehr geschickter und akurater Mann in seinem Fache sein.
 7.) Der Physikus Thümel ist ein geschickter und glücklicher Arzt. Die Volksmenge besteht im Oberamt in 5025 Seelen; die Untertanen sind, da sie einen rechtschaffenen Beamten haben, der sich gute Ortsvorgesetzte gewählt hat, gut bestimmt. Ueber die Einkünfte des hiesigen Oberamts konnte ich keine bestimmte Nachricht bekommen, doch will ich mich bemühen, solche zu erfahren.
 Endlich lege ich die Antworten auf die Fragen über das Kloster Ettenheimmünster vor; ich war in meinen Nachrichten hier nicht so glücklich wie in Gengenbach, doch habe ich einige Bruchstücke sammeln lassen, die ich ebenfalls hier untertänigst anschließe. Unter diesen Klostergeistlichen soll keine Einigkeit herrschen, der Prälat hat sich sowohl im Kloster als in der Nachbarschaft viele Feinde zugezogen; ob es durch sein unkluges Benehmen oder unverdienter Weise geschehen ist, weiß ich nicht zu beurteilen. Er hat jedoch 8 getreue Anhänger unter den Geistlichen, von denen 4 auf Pfarreien sind, die übrigen aber meistens ein Aemtchen im Kloster haben; P. Maurus und P. Gregorius Linz sollen unter der Gegenpartei obenan stehen, und es soll von ihnen über den einen oder andern Gegenstand gute Aufklärung zu erwarten sein. Wem von ihnen im etwa eintretenden Falle die Administration anvertraut werden könnte, kann ich nicht bestimmen, nur würde ich keinen der acht dem Abte ergebenen Klostergeistlichen dazu vorschlagen. Außer dem P. Großkeller ist kein Schaffner in Ettenheimmünster vorhanden, und doch scheint hier Vorsicht doppelt nötig zu sein.
 Der klösterliche Amtmann ist ein Rechtsgelehrter, der gute juristische Kenntnisse haben soll, er ist gegenwärtig durch Zurücksetzung von Seiten des Prälaten tief gekränkt, hat aber die ruhige Erwartung nicht, die ein Mann von seinem Alter haben sollte; im übrigen hat er eine Familie von 9 Personen, seine Kinder sind noch meistens unversorgt und er würde als 2. Beamter noch immer viel und gerne Gutes wirken.
 Der Neffe des Prälaten, dem alle Geschäfte anvertraut werden führt seit kurzem den Titel eines Assessors; er scheint aber, was das juristische Fach betrifft, wenig Kenntnisse zu haben; da er noch jung ist und es ihm an Anlagen nicht fehlt, könnte er in der Folge, wenn er sich Mühe gibt, noch ein brauchbares Subjekt werden.
 Dessen Vater, der hier wohnende Arzt Dr. Schmith, ist der Schwager des Prälaten und wird vom Kloster besoldet; wie man mir sagt, soll er außer dem Kloster wenig zu tun haben. Auch ist in der Amtsstube noch ein sehr alter Amtsschreiber, der das Gnadenbrot hat. Ueber den Einzug der auswärtigen Gefälle sind einige Schaffner aufgestellt und in den Waldungen einige Jäger.
 Die Volksmenge beträgt in den zum Kloster gehörigen Stäben 2378 Seelen, den gemeinschaftlichen Ort Riegel nicht mit eingerechnet, und da die Untertanen mitsamt den Gütern größtenteils dem Kloster angehören, so hoffen dieselben mit der Veränderung auch ein besseres Schicksal und auf Erleichterung.
 Die Einkünfte sollen zwischen 35 und 40000 fl. ertragen und sich bei einer guten Oekonomie und Aufsicht hauptsächlich bei Erhebung der Zehnten, wo das Kloster bisher kaum die Hälfte dessen was ihm gebührt, erhalten haben soll, noch um ein gutes erhöhen lassen..."

(Zitiert nach: Josef Rest, Zustände in der südlichen Ortenau im Jahre 1802, in: Die Ortenau (11/1924) 27-29; dort ist das ganze Schreiben des Landvogts von Roggenbach veröffentlicht.) Zur Anmerkung Button

27 Vgl.: Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (87/1935) 129. Zur Anmerkung Button

28 Vgl.: Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (87/1935) 129-130. Zur Anmerkung Button

29 Vgl.: Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (87/1935) 130. Zur Anmerkung Button

30 Vgl.: Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (87/1935) 130-131; vgl. Carl Ludwig, Freiherr Schilling von Canstatt, Tagebuch, in: Lahrer Wochenblatt (1905) 485;
"... Am 29ten
desselben kam der Herr Landvogt von Mahlberg
Herr Baron von Roggenbach wieder hieher mit dem
Herrn Hofrathe Stuber Amtmann von Ettenheim,
der ein abgesagter Feind des hiesigen Klosters war,
und stellete denselben zum Entsetzen und Schre=
ken sowohl des Abtes als aller Religiosen als
Marggräflich Badischen Komissär vor, der in
zween Tägen die reale Besitznahme des hiesi=
gen Klosters und dessen Herrschaft im Namen
des Herrn Marggrafen xxxxx übernehmen werde.
Von Müllenheim, bisheriger Obrister Jägermeister
des Herrn Kardinals als Marggräflicher Komis=
sär über die Waldungien des Klosters gesetzet sey.
 Wirklich auf""den 29tendesselben Monats wurden
alle Schafner des hiesigen Klosters, auch die Vor=
gesezten der fünf Ortschaften des Klosters hieher
berufen. Herr Hofrath Stuber als Margräflicher
Komissär kam auch an, deütete dem Herrn Prä=
laten an, daß seine Regierung am 1ten Christ=
monate ein End habe, und daß er und die
Religiosen von diesem Tage an in die Marg=
gräfliche Administrazion gesetzet seye. Er er=
klärete zugleich, daß der Willen des Herrn Marg=
grafen sey, daß keiner der Religiosen, die bis=
her die Haußhaltung des Klosters geführet haben,
mit diesen Geschäfte von jenem Tage an sich
mehr abgeben soll, sondern daß P: Beda Bed=
zelt und P: Ambroß Mayer als Rezeptoren
und Administratoren der klösterlichen Gefälle
und der Oekonomie aufgestellet seyn; welche
daher auch von ihm in Eidespflichten genomen
worden. Doch kündete er diesen auch an, daß es
der Willen des Herrn Marggrafen sey, daß sie
dem Abte und den Religiosen bis auf ferner
Verfügung alles benöthigte wie vorhin zu reichen
hätten, welches dennoch sehr gesparsam im meisten
geschah.
 Die Kanzeley, die Schafnery, die Vorgesetzten,
die Jäger, die Bedienten des Klosters nahm er
alle in Marggräfliche Pflichten, und versiegel=
te das Archiv des Klosters. Auch der damali=
ge Pfarrer von hier, der von Schwaighausen, und
der von Münchweyhr wurden zu ihm berufen,
und er bedeütete ihnen, daß sie den Herrn Marg=
grafen als Oberschutz= und Schirm=Herrn und
Patron ihrer Kirchen in Zukunft zu erkennen
hätten.
 Die Wappen des Herrn Prälaten wurden
von den Zollstöcken weggenomen, und die Marg-
gräflich Badischen statt derselben an selbe wie
auch an das Portal des Klosters aufgemacht.
Das erste Marggräfliche Patent wurde auch weg=
genomen, und ein neües angeschlagen, in welchem
der Herr Marggraf versprach, daß er allen allen
Schutz kräftigst werde angedeihen lassen,
daß er alle und jede Kirchspiele bei dem Ge=
nuße ihrer Kirchen, Kapellen, und Kirchengüter
ohne Einführung fremder Religions=Genossen in
solche, wie auch alle Gemeinden bei ihrem gemein=
en und privat Eigenthume lassen wolle p
 Der Herr Komissär ließ auch alle Orte
verkünden, daß der Herr Marggraf nun die
vollkomene Regierung dieser Herrschaft übernehme,
und alle Einkünfte des Klosters und dessen Herr=
schaft als die Seinige werde einziehen lassen.
Kurz nach übernomener Regierung des Herrn
Marggrafen wurde alle vorräthige Früchten auf
dem Kasten und der Wein abgemessen, und der
Wein betrug noch im Kloster Keller 1500 Ohmen.
P: Großkeller und P: Kastner mußten das
noch vorräthige Geld, welches sie zur Führung des
Haußwesens hatten, und in 2600 Gulden bestund,
der Administrazion ausliefern. Auch der Herr
Prälat muste derselben 3000 Gulden geben, und
man suchte auf alle Art noch mehr von ihm aus=
zupressen: er lehnete aber dieses von sich ab xxx
mit dem Vorgeben, daß, weil er wegen seinen
kränklichen Umständen hier nicht seyn xxxx, er
für sich um leben zu können auch noch etwas Geld
haben müsse. Die Administratoren musten
den reinen Ertrag aller Einkünfte des Klosters,
wo sie imer sind, pünctlich eingeben, und zugleich
einen überschlag machen, was ein jeder Religios
jährlich koste.
 Am 5ten Christmonate erhielten die Pfarr=
herrn von hier, von Münchweyhr, von Schwaig=
hausen von dem Herrn Generalvikar Weinborn
den Befehl alle Unterthänigkeit und Gehorsam
in civilibus und politicis dem Herrn Marggra=
fen, als nunmehrigem Landes=Fürsten, zu leisten:
und ihr Pf'arrgenossen zum Gehorsame und
Erfüllung aller xxxxxx Pflichten guter Untertha=
nen gegen den Herrn Marggrafen ihrem neüen
Landesfürsten von offentlicher Kanzel ernstlich
anzumahnen. Dieses erfüllete der damalige
Pfarrer P: Bernard Stöber am 12 Christmonate,
als am 3ten Sonntage des Advents bei versamel=
ten allen seinen Pfarrkindern in einer an sie hierüber gehaltenen Rede."

(PfA-Ettenheimmünster, Kurze Historische Beschreibung der Pfarrey Münsterthal bei St: Landelin von dem siebenden Jahrhunderte nach Christi Geburt bis auf das Jahr 1804 verfasset von P: Bernard Stöber des Ordens des heil Benedicts, Professen des aufgehobenen Klosters Ettenheimmünster geweßten Pfarrherrn dieser Pfarrey, 184-188.) Zur Anmerkung Button

31 Vgl.: Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (87/1935) 158. Zur Anmerkung Button

32 Vgl.: Hubert Kewitz, "Occupatorische MaasRegeln" - Das Schreiben von Markgraf Karl Friedrich an Kardinal Rohan vom 14. 9. 1802, in: Die Ortenau (61/1981) 126. Zur Anmerkung Button

33 Vgl.: Ernst Batzer, Testament und Hinterlassenschaft des Kardinals Rohan, in: Die Ortenau (10/1923) 30;
das für die neuen Landesherren äußerst wichtige bischöfliche Archiv war in Ettenheim nicht aufzufinden. Nach längeren Nachforschungen wurde bekann dass dasselbe nach Ausbruch der Französischen Revolution von Zabern nach Straßburg und dann nach Wien gebracht worden sein soll. Lediglich die Rechnungen der letzten. Jahrhunderte und beglaubigte Abschriften der wichtigsten Urkunden des Hochstiftes, die de Heille in Verwahrung hatte, befanden sich in Ettenheim.
(Vgl.: Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (87/1935) 131). Zur Anmerkung Button

34 Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (87/1935) 132. Zur Anmerkung Button

35 Vgl.: Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (87/1935) 137. Zur Anmerkung Button

36 Zitiert nach: Josef Rest, Zustände in der südlichen Ortenau im Jahre 1802, in: Die Ortenau (11/1924) 29; vgl. hier. Zur Anmerkung Button