Die Bibel
Entstehung, Gedankenwelt, Theologie ...
Kirchliche Kanonentscheidungen bis zum Ende des Mittelalters ⋅1⋅
- 1. Das Plenarkonzil von Hippo (393 n. Chr.)
- 2. Die Plenarkonzilien von Karthago (397 und 405 n. Chr.)
- 3. Das Schreiben Innozenz I. (405 n. Chr.)
- 4. Das "Decretum Gelasiani" (4. bzw. 6. Jahrhundert n. Chr.)
- 5. Das 1. Konzil von Toledo (400 n. Chr.?)
- 6. Das Unionskonzil von Florenz (1442 n. Chr.)
In späterer Zeit, bis hin zum Ende des Mittelalters regte sich nur noch sporadisch Kritik an der Kanonizität der Deuterocanonica. Der Benediktinermönch Walahfried Strabo (gest. 849 n. Chr.) unterscheidet etwa kanonische Schriften und Erbauungsschriften. Aber auch die von ihm als Erbauungsschriften bezeichneten Bücher kommentiert er unterschiedslos.
Einige Theologen des 12. Jahrhunderts n. Chr., wie etwa Hugo von St. Victor (gest. 1141 n. Chr.), erkennen den Deuterocanonica nur mindere Bedeutung zu. Einige spätere, wie Nikolaus von Lyra (gest. 1340 n. Chr.) und Thomas Cajetan (gest. 1534 n. Chr.), folgen der Auffassung des Hieronymus.
Doch diese Erscheinungen blieben im Grunde Theologenstreit. An der Praxis der Kirche, die die deuterokanonischen Bücher voll anerkannte, änderten diese Auseinandersetzungen nichts mehr.
In der lateinischen Kirche waren in der Zwischenzeit nämlich auch einige offizielle Entscheidungen getroffen worden.
1. Das Plenarkonzil von Hippo (393 n. Chr.)
Bereits im Jahre 393 n. Chr. fand in Hippo ein afrikanisches Plenarkonzil auf Betreiben des damaligen Bischofs von Hippo, Augustinus, statt. Der 36. Kanon dieses Plenarkonzils von Hippo beginnt mit den Worten:
"Placuit ut praeter scripturas canonicas nihil in ecclesia legatur sub nomine divinarum Scriptuarum..."
Zu deutsch also:
"Es gefiel (der Versammlung), dass außer den kanonischen Schriften nichts in der Kirche gelesen werden soll unter dem Namen Hl. Schriften."
Dann werden alle proto- und deuterokanonischen Schriften des Alten Testamentes als heilige Schriften aufgezählt.
Die Klagelieder, die ja protokanonisch, also in der hebräischen Bibel zu finden sind, sowie das deuterokanonische Baruch-Buch und der Jeremia-Brief werden hier aber nicht eigens erwähnt. Möglicherweise ging man davon aus, dass diese Texte zum Jeremia-Buch gehörten - so gilt Jeremia ja als Verfasser der Klagelieder - und hat sie deshalb nicht eigens aufgeführt.
2. Die Plenarkonzilien von Karthago (397 und 405 n. Chr.)
Dieses Kanonverzeichnis von Hippo wurde mehrfach übernommen. So bereits vom dritten afrikanischen Plenarkonzil von Karthago im Jahre 397 n. Chr. (DS 186) oder vom Plenarkonzil von Karthago des Jahres 419 n. Chr.
3. Das Schreiben Innozenz I. (405 n. Chr.)
Der gleiche Kanon findet sich dann auch in einem Schreiben des Papstes Innozenz I. aus dem Jahre 405 n. Chr. (DS 212-213). Auch hier werden im übrigen das Buch der Klagelieder, das Buch Baruch und der Jeremia-Brief zum eigentlichen Jeremia-Buch gerechnet.
4. Das "Decretum Gelasiani" (4. bzw. 6. Jahrhundert n. Chr.)
Das "Decretum Gelasiani" (DS 178-180 / 350-354), das man Papst Damasus (gest. 384 n. Chr.) und auch Papst Hormisdas (gest. 523 n. Chr.) zugeschrieben hat, übernimmt ebenfalls den Kanon 36 des Plenarkonzils von Hippo. Und auch hier wird der Jeremia-Brief mit dem Baruch-Buch zum eigentlichen Buch des Propheten Jeremia gerechnet. Das Buch der Klagelieder wird aber ausdrücklich genannt:
"Hieremiae lib 1, cum Cinoth id est Lamentationibus suis" (DS 179.)
was zu deutsch soviel bedeutet wie:
"Das Buch Jeremia mit Cinoth, das sind seine Klagelieder."
5. Das 1. Konzil von Toledo (400 n. Chr.?)
In der "Antiqua regula fidei", dem Symbolum des 1. Konzils von Toledo (400 n. Chr.?), findet sich im Kanon 12 folgende Aussage:
"si quis aliquas scripturas, praeter quas catholica Ecclesia recepit, vel in auctoritate habendas esse crediderit vel fuerit veneratus, ... anathema sit." (DS 202.)
Was soviel bedeutet wie:
"Wenn einer von anderen Schriften außer denen, welche die katholische Kirche angenommen hat, glauben sollte, dass sie für autoritativ zu halten seien, oder dass er sie verehren sollte, sei er im Banne."
6. Das Unionskonzil von Florenz (1442 n. Chr.)
Das Unionskonzil von Florenz zählte im Jahre 1442 n. Chr. dann im "Decretum pro Jacobitis", dem Dekret für die Jakobiten oder Monophysiten, also jener Richtung, die nur an der einen (göttlichen) Natur Jesu Christi festhielt, in seiner Stellungnahme zum Bibelkanon die deuterokanonischen Schriften ausdrücklich auf. Auch hier wurden die Klagelieder dem Jeremia-Buch zugeordnet (DS 1335).
Schon aus diesen offiziellen Aussagen wird die allgemeine Anerkennung der deuterokanonischen Schriften in der lateinischen Kirche deutlich. Der alttestamentliche Kanon war Jahrhunderte lang christlicherseits fest umrissen. Erst in der Reformationszeit wurde er nun wieder strittig.
Anmerkung