Kleine Kirchengeschichte
Die Französische Revolution
- 1. Die Kirchenverfassung
- 2. Die Zivilkonstitution des Klerus
- 3. Das französische Konkordat
- 4. Die Säkularisation
Handfeste und sogar blutige Auswirkungen hatte die Verhetzung von Religion aber in der Französischen Revolution.
Natürlich können hier nicht die Einzelheiten der Revolutionsgeschichte dargestellt werden. Ich möchte daher lediglich einige kirchengeschichtlich belangreichen Details erwähnen.
Kenotaph Pius' VI.
in der Kathedrale von Valence.
Foto: Jörg Sieger, August 2018
1. Die Kirchenverfassung
Die eigentlichen Anliegen der Französischen Revolution lagen ja auf politischem und sozialem Bereich. Kirchenpolitisch spannend wurde die Situation erst, als sich die Verfassungsgeber des revolutionären Frankreichs - wie zuvor schon der König - für berufen hielten, auch die Fragen der Kirchenverfassung und Kirchenordnung zu entscheiden.
Geprägt vom Bewusstsein der Aufklärung löste die verfassungsgebende Versammlung am 13. Februar 1790 daher die Mönchsorden als unnütze Einrichtungen auf. Das Kloster zu verlassen oder sich in bestimmten dazu vorgesehenen Einrichtungen zusammenschließen, waren die Alternativen, die den Ordensleuten blieben. Am 20. April 1790 entzog man der Kirche zudem die Verwaltung ihrer Güter.
Pius VI., der darauf bedacht war, die Lage des französischen Königs nicht zu verschlechtern, nahm - zunächst vielleicht verständlich - eine abwartende Haltung ein. Diese aber wurde zum Verhängnis, als am 30. September 1790 der Bischof von Quimper starb. Da keinerlei römische Stellungnahme zu den Ereignissen in Frankreich vorlag, entschloss sich die verfassungsgebende Versammlung dazu, selbständig zu handeln. Man setzte, ohne Rom zu konsultieren, einen neuen Bischof ein.
Durch die damit bekundete Absicht, den Papst systematisch zu ignorieren und unverzüglich Neuerungen einzuführen, stellten sich die Revolutionäre gleichsam außerhalb der Kirche. Damit war der Gegensatz Kirche und Revolution augenscheinlich geworden und die Geistlichen in Frankreich - ob sie es wollten oder nicht - wurden zu Gegner der Revolution.
2. Die Zivilkonstitution des Klerus
Von daher hielt man es für notwendig, den Klerus zur Entscheidung zu zwingen. Die Geistlichen sollten daher schwören,
"... dem Staat, dem Gesetz und dem König treu zu sein und mit ihrer ganzen Kraft die Verfassung aufrechtzuerhalten."
Der Eid auf diese "Zivilkonstitution des Klerus" schloss natürlich die Zustimmung zu der Neuregelung der kirchlichen Angelegenheiten ein. Eidesverweigerung galt als Verzicht auf das Amt, und Unruhestifter sollten vor Gericht gestellt werden.
In Folge dieser Geschehnisse flohen Tausende von Priestern aus Frankreich. Ganze Priesterseminare wechselten über den Rhein und fanden in den rechtsrheinischen Diözesen Asyl.
Letztlich gestaltete sich die erzwungene Eidesleistung in ganz Frankreich als Misserfolg. Über die Hälfte des Pfarrklerus widersetzte sich dem Druck der Regierung. In fast allen Gegenden Frankreichs betrug die Zahl des verweigernden niederen Klerus 60 bis 70 Prozent, im Norden und Westen und nicht zuletzt im Elsass wurde sogar von 80 bis 90 Prozent der Priester die Eidesleisung abgelehnt. Hunderte von eidverweigernden Geistlichen, die nicht fliehen konnten oder wollten, fanden in diesen Jahren den Tod auf der Guillotine.
3. Das französische Konkordat
Die Wirren der Revolutionskriege und der Aufstieg Napoleons verunklärten die kirchliche Situation in Frankreich weiter. Deshalb versuchte der am 14. März 1800 gewählte Papst Pius VII., mit dem neuen Herrscher Frankreichs positivere Verbindungen zu pflegen. Unter seinem Pontifikat wurde am 15. Juli 1801 das französische Konkordat unterzeichnet. Da Napoleon laut Konkordat das Recht hatte, Bischöfe in Frankreich selbst zu ernennen, war die Folge davon, dass Pius VII. alle französischen Bischöfe ihres Amtes enthob und die Kirche in Frankreich ganz neu geordnet wurde. So hatte Napoleon kirchenpolitisch alle Trümpfe in der Hand.
4. Die Säkularisation
Aber auch politisch hatte sich Napoleon durchgesetzt. Er hatte nicht zuletzt die Rheingrenze für Frankreich verwirklicht und den deutschen Fürsten dadurch empfindliche Verluste zugefügt. Eine ganze Reihe von linksrheinischen Besitzungen hatte sich Napoleon während der Koalitionskriege einverleibt.
Im Jahre 1802 einigte man sich in Paris daher darüber, auf welche Weise die Fürsten zu entschädigen seien. Die Lösung schien einfach. Die deutschen Fürsten sollten nun eben die Besitzungen der Kirche östlich des Rheins als Schadensersatz für die Verluste auf linksrheinischem Gebiet erhalten. Man enteignete also ganz einfach die Kirche. Die Regensburger Reichsdeputation regelte in ihrem Hauptschluss des Jahres 1803 die Einzelheiten des Übergangs der geistlichen Territorien an die deutschen Fürsten.
Hunderte von blühenden Klöstern wurden in der Folge dieses Reichsdeputationshauptschlusses zerschlagen und niedergerissen. Überall wütete die sogenannte Säkularisation der geistlichen Besitzungen. Die Fürsten am Oberrhein ersetzten ihre linksrheinischen Verluste auf Kosten der Kirche um ein Vielfaches. Ein geistiger, kultureller und geistlicher Schaden entstand, der kaum jemals gut zu machen sein wird.