Louis René de Rohan

Kardinal im Schatten der Französischen Revolution

im Schatten der Franz. Revolution


Weiter-ButtonZurück-Button 3. Bischof von Napoleons Gnaden

Zum Zeitpunkt des Todes Plus' VI. am 29. August 1799 war die Arbeit der Kurie völlig desorganisiert, das Heilige Kollegium zerstreut und mehrere Kardinäle eingekerkert. Das Konklave, das bei diesen ungünstigen Bedingungen unter dem Schutz Kaiser Franz' II. am 1. Dezember in Venedig zusammengetreten war, einigte sich am 14. März 1800 auf Kardinal Chiaramonti, der 58jährig in Anhänglichkeit an seinen Vorgänger und Protektor als Pius VII. ⋅1⋅ den Thron Petri bestieg.

Eine Entspannung auf religiöser Ebene hatte sich unmittelbar nach der Ausschaltung des Direktoriums durch den Staatsstreich vom 18. Brumaire (9. November 1799) angebahnt. Die Jagd auf die Unvereidigten war eingestellt worden, viele Kirchen konnten wieder geöffnet werden, der neue Kalender war nicht mehr obligatorisch; man verzichtete auf eine Fortsetzung der Politik systematischer Dechristianisierung. Am Ende dieser Entwicklung stand das Konkordat vom 15. Juli 1801.⋅2⋅

Auch im Elsass war diese Entspannung der Situation deutlich bemerkbar. Die Seelsorger begannen ihre Pfarrarbeit wieder aufzunehmen. Am 24. Juli. 1800 wurde der Straßburger Bürgermeister angewiesen, das seit fast drei Jahren den Katholiken entzogene Münster dem Gottesdienst einzuräumen. Die letzte Decadiefeier fand am 8. August darin statt; am 4. Oktober zogen die Katholiken zum ersten Gottesdienst feierlich ins Münster ein.⋅3⋅

Napoleon in seinem Studierzimmer

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Papst Pius VII.

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In Offenburg nahmen am 7. September 1801 die Straßburger Dompräbendare den durch die Wirren der beiden Koalitionskriege unterbrochenen Chorgottesdienst wieder auf.⋅4⋅

Als eine Folge des Konkordates, gegen das von kirchlicher Seite heftig protestiert wurde und dem Plus VII. am 15. August 1801 dennoch von offizieller Seite zustimmte, wurden die legitimen Bischöfe aufgefordert, ihre Demission einzureichen.⋅5⋅ Als das Konkordat am 8. April 1802 endgültig in Kraft trat, musste Louis de Rohan-Guémené den französischen Teil seines Bistums aufgeben.⋅6⋅ Johannes Petrus Saurine trat nach seiner Wahl am 29. April 1802 die Iurisdiktion über das neu errichtete Bistum Straßburg, das sich über die beiden Departements Bas-Rhin und Haut-Rhin, vorübergehend auch über Mont-Terrible (Schwarzer Jura) und Mont-Tonnere (Pfalz) ⋅7⋅ erstreckte, an.⋅8⋅ Dem alten Kardinal Louis René Edouard, Prince de Rohan-Guémené, blieb weniger als die Hälfte seines Bistums und lediglich ein Bruchteil seines weltlichen Besitzes. übrig war die Ortenau mit den Landkapiteln Lahr, Ottersweier und Offenburg, übrig waren die Oberämter Oberkirch und Ettenheim und übrig war ein gebrochener alter Mann.

Weiter-ButtonZurück-Button Anmerkungen

1 Vgl.: Roger Aubert, Die Katholische Kirche und die Revolution, in: Hubert Jedin, Handbuch der Kirchengeschichte, Bd. VI/I (Freiburg 1971) 59-67;
vgl.: Jean Leflon, Pie VII (Paris 1958). Zur Anmerkung Button

2 Vgl.: 'Pius VII.', Konkordat zwischen der franz. Regierung und dem Papste=Pius VII. Organische Artikel des Katholischen und Protestantischen Gottesdienstes. Nebst der Rede des Staatsraths Portalis, bey Ueberreichung derselben in der gesetzgebenden Versammlung (Straßburg 1802(?));
ferner: Roger Aubert, Die Katholische Kirche und die Revolution, in: Hubert Jedin, Handbuch der Kirchengeschichte, Bd. VI/I (Freiburg 1971) 67-69;
Artikel 1 erklärte den katholischen Kult für öffentlich und frei
"... wenn er sich nach den Polizeiverordnungen richtet, deren Erlaß die Regierung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe für notwendig erachten wird."
(Roger Aubert, Die Katholische Kirche und die Revolution, in: Hubert Jedin, Handbuch der Kirchengeschichte, Bd. VI/I (Freiburg 1971) 69.)
Alle weiteren Artikel hatten ein doppeltes Ziel. Einmal sollten die Schwierigkeiten, die sich seit 1790 zwischen dem Staat und der Kirche angehäuft hatten, ausgeräumt werden, zum anderen sollte die französische Kirche auf neuen Fundamenten reorganisiert werden. Doch der Verkauf des verstaatlichten Kirchenguts und die Existenz eines verdoppelten Episkopats bereiteten große Schwierigkeiten. Und in fast allen Punkten steckte der Heilige Stuhl um der Sache willen zurück. Man erklärte sich mit ersterem letztendlich einverstanden, und ersuchte alle nach lebenden Bischöfe des 'Ancien régime' zurückzutreten, um so den Weg für einen völlig neuen Episkopat frei zu machen.
(Vgl.: Roger Aubert, Die Katholische Kirche und die Revolution, in: Hubert Jedin, Handbuch der Kirchengeschichte, Bd. VI/I (Freiburg 1971) 70.) Zur Anmerkung Button

3 Vgl.: André Marcel Burg, Die alte Diözese Straßburg von der bonifazischen Reform (ca. 750) bis zum napoleonischen Konkordat (1802), in: Freiburger Diözesan Archiv (86/1966) 349-350;
auch die Eidverweigerer unterwarfen sich der neuen Regierung. Im Spätjahr 1800 unterschrieben die Priester die geforderte Erklärung. Unter den von Rohan ernannten bischöflichen Kommissaren, die die alten Landkapitel vorübergehend wieder einführten, erwachten die Pfarreien allmählich zu neuem Leben.
(Vgl.: André Marcel Burg, Die alte Diözese Straßburg von der bonifazischen Reform (ca. 750) bis zum napoleonischen Konkordat (1802), in: Freiburger Diözesan Archiv (86/1966) 349-350.) Zur Anmerkung Button

4 Vgl.: André Marcel Burg, Die alte Diözese Straßburg von der bonifazischen Reform (ca. 750) bis zum napoleonischen Konkordat (1802), in: Freiburger Diözesan Archiv (86/1966) 349-350;
die konstitutionelle Kirche des Unterelsaß, die durch den Tod Brendels im Jahre 1799 ihr Haupt verloren hatte, vegetierte ohne größere Bedeutung vor sich hin.
(Vgl.: André Marcel Burg, Die alte Diözese Straßburg von der bonifazischen Reform (ca. 750) bis zum napoleonischen Konkordat (1802), in: Freiburger Diözesan Archiv (86/1966) 349-350.) Zur Anmerkung Button

5 Vgl.: Roger Aubert, Die Katholische Kirche und die Revolution, in: Hubert Jedin, Handbuch der Kirchengeschichte, Bd. VI/I (Freiburg 1971) 71. Zur Anmerkung Button

6 Bereits vor Ausbruch der Französischen Revolution hatte die Familie Rohan Ferdinand de Rohan, Erzbischof von Bordeaux und Cambrai, jüngerer Bruder des Louis de Rohan-Guémené, als fünften Rohan auf dem Straßburger Bischofsstuhl vorgesehen.
(Vgl.: Erwin Schell, Das Hochstift Straßburg rechts des Rheins im Jahre 1802, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (87/1935) 135.) Zur Anmerkung Button

7 Vgl.: André Marcel Burg, Die alte Diözese Straßburg von der bonifazischen Reform (ca. 750) bis zum napoleonischen Konkordat (1802), in: Freiburger Diözesan Archiv (86/1966) 350. Zur Anmerkung Button

8 Vgl.: Conrad Eubel, Hierarchia Catholica Medii et Recentoris Aevi, Bd. VII (1968) 88. Zur Anmerkung Button