Louis René de Rohan

Kardinal im Schatten der Französischen Revolution

im Schatten der Franz. Revolution


Weiter-ButtonZurück-Button 3. Priesterschicksale im Schatten der großen Politik

Die Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern, die den Stuhl des Bistums Straßburg beanspruchten, war eingebettet in eine Reihe weiterer Ereignisse, die - wie wir bereits verschiedentlich sahen - den Ablauf des Geschehens kreuzten und beeinflussten. Greifen wir noch einmal in die Anfangszeit der Revolution zurück und betrachten die Geschehnisse unter einem anderen Gesichtspunkt

a. Bischöflicher Unterricht

Noch in seiner provisorischen Residenz in Ettenheimmünster unterzeichnete der Straßburger Kardinal am 28. November 1790, einen Tag, nachdem in Paris zum erstenmal der Eid der Kleriker auf die Zivilkonstitution per Dekret verlangt wurde, einen 'Bischöflichen Unterricht', der seinen Geistlichen und den Gläubigen in 'jenen Tagen der Verwirrung und der Trübsal Wort des Trostes und des Lebens sein sollte'.⋅1⋅ Gleichsam in einem Glaubensbekenntnis werden die Leser der bischöflichen Verordnung über die unstreitigen Grundsätze unterrichtet, von denen Kardinal de Rohan nicht glaubt abweichen zu können.⋅2⋅ Dies ist die Begründung dafür', dass sich der Kardinal gegen die Bestimmungen der Konstituante vom 12. Juli 1790, die auch die Neuaufteilung der Diözesen mit sich gebracht hatte, zur Wehr setzte. Es sollten nur noch 83 den Departements entsprechende Bistümer geben, was das Verschwinden von 52 Diözesen bedeutete.⋅3⋅ Auch der Stuhl von Straßburg war von Grenzänderungen betroffen, und so rief Rohan den Gläubigen, die man

"... ohne die von der Kirche vorgeschriebenen Satzungen zu beobachten...",⋅4⋅

dem Straßburger Bistum einverleibt hatte, zu:

"ich habe euch nicht von der Kirche, nicht von Christo Jesu empfan=
"gen, ihr seyd meine Schafe nicht und ich bin euer Hirt nicht" ... den
Gläubigen, welche man von meiner Heerde trennen will, werde ich väterlich
zurufen: "wo eilet ihr hin, liebe Kinder, bleibet, bleibet bey eurem Hirten,
"die Kirche hat euch in meinen Schafstall gesezet: die Kirche allein kann euch
"in einen andern übertragen, höret die Stimme eines Fremden nicht an, fol=
"get ihm nicht..." ⋅5⋅

Hochaltarbild

Das Kloster Ettenheimmünster auf dem
Hochaltarbild der Wallfahrtskirche St. Landelin.

Foto-Button Foto: Jörg Sieger, Oktober 2002

Allergrößte Mühe gab sich der in Ettenheim­mün­ster residierende Bi­schof, die Behauptung zurückzuweisen, durch die neue französische Kirchenverfassung werde die Geistlichkeit wieder sein, wie sie in den ersten Zeiten der Kirche gewesen sei, bevor er mit der Aufforderung, dieses Schreiben in der Messe öffentlich zu ver­lesen, schließt.⋅6⋅

b. Im Zeichen priesterlichen Gehorsams

Rohan war davon überzeugt, dass man in Frankreich auch den nächsten Schritt wagen und die Priester zur Ablegung des Eides zwingen werde. Am 8. Dezember 1790 ließ er über den Prälaten von Ettenheimmünster in Schuttern, Gengenbach, Allerheiligen und Schwarzach verbreiten, dass die Konstitution, auf die die Seelsorger im Elsass schwören sollen, nicht nur der Kirchenzucht, sondern auch der katholischen Lehre zuwiderlaufende Anordnungen enthalte. Er selbst sei daher entschlossen, so viele der Geistlichen, die den Eid zu schwören sich weigern würden, als möglich in den rechtsrheinischen Teilen der Diözese aufzunehmen, um sie vor den ihnen drohenden Strafen zu schützen. Der Kardinal hoffte, dass auch sein ortenauischer Klerus diesem seinem Beispiel folgen werde. Bis auf' den Prälaten von Schuttern gaben alle Klöster mehr oder minder zustimmende Antworten. Schuttern jedoch erinnerte daran, dass man zuerst die 'Verhaltungs Befehle' der Freiburger Regierung abwarten müsse.⋅7⋅

Gleichzeitig hatte Rohan die Erzpriester der drei ortenauischen Ruralkapitel in eben dieser Sache angegangen. Bei einer Kapitelsversammlung Anfang 1791 brachten die Pfarrer des Offenburger Landkapitels zum Ausdruck, dass sie in der Mehrzahl nicht gewillt wären, dem Wunsch ihres Bischofs zu entsprechen.⋅8⋅ Der am 21. April 1789 gewählte Erzpriester des Lahrer Kapitels,⋅9⋅ Joann Anton Eduart Sartori, war jedoch gewillt zwei der elsässischen Geistlichen bei sich aufzunehmen. Das Mahlberger Oberamt gab ihm daraufhin zu bedenken, dass der vom Kardinal eingeschlagene Weg bedenkliche Folgen haben könnte. Man hieß ihn abzuwarten und wandte sich am 13. Januar an den Markgrafen in Karlsruhe, mit der Bitte, die dortige Meinung zum bischöflichen Vorhaben mitzuteilen.⋅10⋅

Nachdem am 26. Dezember 1790 der Eid auf die 'Constitution civile du clergé' zum zweiten Male per Dekret gefordert worden war und auch am Rhein die Vorbereitungen für die Vereidigung des Klerus getroffen wurden, vermutete das Mahlberger Oberamt, dass dieses Vorhaben am 16. Januar durchgeführt werde. Es war zu befürchten, dass bereits in der zweiten Januarwoche mehrere Geistliche den Rhein passieren würden. Allgemein war davon die Rede, dass ein großer Teil der elsässischen Seelsorger entschlossen sei, den Anordnungen ihres Oberhirten nachzukommen.⋅11⋅ Die Badische Regierung musste rasch reagieren. Am 15. Januar schlug das Hofratskollegium dem Markgrafen vor, sich so wenig als möglich in die französischen Angelegenheiten einzumischen,⋅12⋅ und Blittersdorf in Mahlberg wurde auf Geheiß des 'Geheimen Rats' am 17. aufgetragen, dem Fürstbischof 'auf schickliche Art' klarzumachen, dass die Karlsruher Einwilligung zur Unterbringung von Emigranten auf badischem Gebiet nie zu erhalten sein dürfte. In gleicher Weise wurde Obervogt von Harrant befohlen, dafür Sorge- zu tragen, dass im Gebiet des Ottersweirer Landkapitels, welches auch badisches Gebiet umfasste, ebenso wenig 'Widriges' geschehe, wie in den übrigen beiden Straßburger Kapiteln rechts des Rheins.⋅13⋅

Blittersdorf hatte die Hofratsverordnung bereits am 16. Januar in Händen und ließ selbige gleich darauf an Erzpriester Sartori weiterleiten. Rohan selbst zu unterrichten - wie es ihm aufgetragen war - zögerte er.⋅14⋅. Es war ihm bekannt, dass Rohan alles, was ihn an der Verwirklichung seiner Vorhaben hinderte, äußerst übelaufnahm.⋅15⋅ Er unterließ den Besuch in Ettenheim letztendlich ganz.

In Straßburg und dem übrigen Elsass spitzte sich der Konflikt endgültig zu. In Ettenheim wurde von Plünderung der Straßburger Peterskirche durch einige Protestanten in der ersten Januarwoche berichtet, was möglicherweise mit den Vorbereitungen um den abzulegenden Priestereid zusammenhängen mag.⋅16⋅ Straßburg machte um den 23. Januar herum - in diesem Zeitraum sollte geschworen werden - einen äußerst unruhigen Eindruck. Auf den Plätzen der Stadt wurden Kanonen aufgestellt und Wachen wie Patrouillen verstärkt. Mehrere katholische Frauen hatten bereits am 18. versucht, einen Aufruhr zu erregen. Ebenso zuverlässig schienen die Nachrichten, dass 60 Dörfer im Elsass beschlossen hatten, die katholische Geistlichkeit in ihrem Widerstand gegen den Eid zu unterstützen.⋅17⋅

In ganz Frankreich gestaltete sich die erzwungene Eidesleistung als Misserfolg. Von zwei Dritteln der geistlichen Deputierten der Konstituante und allen Bischöfen außer sieben, von denen ohnehin bereits vier wegen ihres Unglaubens oder ihrer ungehörigen Lebensführung in Misskredit geraten waren, wurde der Eid verweigert. Darüber hinaus widersetzte sich nahezu die Hälfte des Pfarrklerus dem Druck der Regierung. In fast allen Gegenden Frankreichs betrug die Zahl des verweigernden niederen Klerus 60 bis 70 Prozent, im Norden und Westen und nicht zuletzt im Elsass wurde sogar von 80 bis 90 Prozent die Eidesleistung abgelehnt. Auch von denen, die besonders in Paris, im Zentrum und vor allem im Südosten Frankreichs der Forderung der Nationalversammlung nachkamen, schwörten viele mit Vorbehalten - wie beispielsweise: 'sous réserve du spirituel' -‚ welche die örtlichen Behörden stillschweigend hinnahmen; ganz abgesehen von den Widerrufen, die ziemlich rasch einsetzten.⋅18⋅

In Straßburg sah man sich gezwungen, Ende März alle Pfarrer - bis auf den einen, der den Bürgereid geleistet hatte - ihrer Ämter zu entsetzen, die Kapuziner und Franziskaner, die den Abbé Brendel,' der am 6. desselben Monats gewählt worden war, nicht als ihren Bischof anerkennen wollten, aus der Stadt zu verweisen und das Seminar, da die Seminaristen gleicher Gesinnung waren, aufzuheben.⋅19⋅

c. In der Sorge um seine Priester

Rohan brachte seine Freude über die Standhaftigkeit seines Klerus in einem Hirtenschreiben zum Ausdruck. Er müsse gestehen, dass seine Geistlichen, obschon sie längere Zeit keine Anweisung von ihm empfangen haben, seinen Unterricht kaum nötig hätten. Ihr ganzes Betragen sei ihm Unterpfand der Treue; Verleumdung und Verfolgung hätten mit vereinigten Kräften den Heldenmut der Welt- und Klostergeistlichen des Straßburger Bistums nicht erschüttern können. Weiter beschwört der Kardinal dieselben, auch fernerhin den Glaubensfeinden keine Gelegenheit zu einem 'Höhnischen Frolocken über unsere Schwachheit' zu geben.⋅20⋅ Als Zeichen dafür, dass auch Pius VI. auf Seiten des Fürstbischofs von Straßburg stehe und man im Straßburger Bistum richtig gehandelt habe, ließ Rohan ein Schreiben des Papstes an Kardinal Lomenie de Brienne, Erzbischof von Sens, in Offenburg drucken, in welchem letzterer aufgefordert wird, den Eid nicht zu leisten und den heiligen Gesetzen der katholischen Kirche treu zu bleiben. Bereits am 6. April wurde ein mit diesen Schriften beladener Wagen von Offenburg nach Ettenheim geführt.⋅21⋅

Noch im März hatte sich Rohan - dieses Mal offiziell - an den Markgrafen gewandt, um doch noch die Erlaubnis zu erhalten, französische Geistliche auf badischem Gebiet unterbringen zu können. Doch erneut fasste der Geheime Rat am 20. März den Beschluss, dass das Ansinnen des Fürstbischofs zur Zeit abzulehnen sei.⋅22⋅ Den elsässischen Geistlichen, die ihrer Ämter entsetzt ihre Pfarreien verlassen mussten, wollten sie nicht den Verfolgungen der Revolutionäre anheim fallen, konnte demnach lediglich auf dem rechtsrheinischen Territorium des Straßburger Hochstiftes Unterkunft verschafft werden. In der ersten Aprilwoche begann die erste Emigrationswelle die katholische Geistlichkeit des Elsass zu erfassen. Tag und Nacht überquerten Priester die Grenze.⋅23⋅ Besonders am 6. April scheint eine größere Zahl den Rhein passiert zu haben.⋅24⋅ Am 11. April sollen in Ettenheim selbst 8 geflohene Pfarrer untergebracht sein,⋅25⋅ darunter auch Pfarrer Jägle von Straßburg, der die Bischofsstadt wegen persönlichen Streits mit Abbé Brendel verlassen musste.⋅26⋅

Weit schwieriger gestaltete sich die Unterbringung der Ordensleute, besonders der Kapuziner, die eine bedeutende Rolle in der Straßburger Diözese spielten.⋅27⋅ Nachdem sich die Revolutionäre schon früh Gedanken um die Berechtigung der Klöster gemacht hatten,⋅28⋅ mussten am 27. April die Franziskaner und Kapuziner ihre Klöster räumen.⋅29⋅ In Kehl wurden in den drauffolgenden Tagen mehrere Ordensangehörige bemerkt, die auf der Suche nach einer neuen Bleibe die badische Herrschaft durchquerten. Bis zum 7. Mai war es Rohan gelungen, 6 Kapuziner im Offenburger Konvent, 6 im Oberkircher, 2 im Hospitio zu Oppenau und 16 in Bad Peterstal unterzubringen. In Bad Peterstal sollten darüber hinaus weitere eintreffen, so dass sich ihre Zahl auf 50 vermehren würde. Allenthalben rechnete man damit, dass schließlich auch Bad. Griesbach elsässische Kapuziner beherbergen müsse.⋅30⋅

Stahlstich

Das Mahlberger Kapuzinerkloster um 1845.

Foto-Button Stahlstich von J. Umbach, gezeichnet von Höfle;
Foto: Josef Naudascher, Mahlberg

Äußerst ungern fügte sich die rechtsrheinische Ka­puzi­nerprovinz in die Aufnahme einer solchen Menge von Ordens­leu­ten. Vor allem die Unterbringung in den Oberkirchischen Bädern wurde von den Klöstern äußerst ungern gesehen, da der 'Termin' dadurch geschwächt würde und die Klöster ohnehin genug zu tun hätten, ihren Lebensunterhalt durch das sich täglich verringernde Almosen zu verschaffen. Doch hatte man dem Ordensprovinzial recht deutlich zu verstehen gegeben, dass, wenn die Provinz dem Wunsch des Kardinals nicht nachkommen würde, der Mahlberger Kapuziner-Konvent seinen Termin im Oberamt Ettenheim verlieren werde. Auch wurde eine Änderung bezüglich des Konvents zu Oberkirch und des Hospizes zu Oppenau angedroht.⋅31⋅

In Mahlberg konnten keine Kapuziner untergebracht werden, da der dortige Konvent darauf verwies, ohne landes- herrliche Erlaubnis keinerlei Zugeständnisse machen zu können. Obschon Rohan noch einmal den Vorsatz fasste, Carl Friedrich um diese landesherrliche Erlaubnis anzugehen, war von vorneherein abzusehen, dass in dieser Sache vom Markgrafen kein Entgegenkommen zu erwarten war.⋅32⋅

Die Oberkircher Zeitung vom 12. Mai 1791 brachte den Ärger über diese permanente Weigerung der Karlsruher Regierung zum Ausdruck.⋅33⋅ Den elsässischen Kapuzinern musste ein weiteres Haus auf bischöflichem Territorium, in Renchen nämlich, zugewiesen werden.⋅34⋅

Auch die Benediktiner des Elsass waren von keinem anderen Schicksal getroffen. Pater Stöber berichtet, dass mehrere Patres aus dem Elsass in Ettenheimmünster Aufnahme fanden. Darunter befand sich auch Abt Exuperius von Ebersmünster, der 1793 die Beisetzung des Ettenheimmünsterer Abtes Landelin Flum in der Gruft hinter dem Hochaltar leitete, gemeinsam mit seinem Prior Pater Joseph, der das Ende der Revolution nicht erleben sollte. Auch er wurde in Ettenheimmünster beigesetzt. Darüber hinaus weilten auch Pater Andreas und Pater Paulus von Maursmünster, Pater Ildefons Beck und Pater Zyriack, der Pfarrer von Altdorf, im Ettenheimmünsterer Konvent.⋅35⋅

Auch die Klöster der Reichenau, in Gengenbach, Schuttern und Einsiedeln gewährten den Ordensbrüdern Unterkunft.⋅36⋅

Im Juni verschärften sich die Maßnahmen der Revolutionäre gegen die eidverweigernden Priester. Am 24. berichtet der Kehler Amtmann, dass die Offiziere der Linientruppen am gleichen Tag mit einem neuen Eid belegt worden seien. Im gleichen Zusammenhang wurden die Eidverweigerer unter dem Klerus der Stadt im Straßburger Seminar in Verwahr genommen.⋅37⋅

Einen Monat später, am 22. Juli 1791, ließ Rohen alle Geistlichen morgens um 10 Uhr zu sich kommen. Wenn Blittersdorf über dieses Treffen berichtete, dass der Kardinal den in Ettenheim weilenden elsässischen Geistlichen zu erkennen gegeben habe, dass sie sich dem Willen der Nationalversammlung unterwerfen und sich ins Straßburger Seminar begeben sollten, so muss diese Nachricht allerdings verwundern, besonders wenn man weiß, dass die Geistlichen gleichzeitig durch ein päpstliches Schreiben darauf hingewiesen wurden, dass Rohan voll und ganz mit den Ansichten Pius' VI. übereinstimme.⋅38⋅ Blittersdorf berichtete weiter, dass Rohan den emigrierten Priestern vorgeschlagen habe, von Brendel Pfarreien anzunehmen ⋅39⋅ und ihren zukünftigen Pfarrkindern in der Beichte zuzusprechen, sie selbst hätten ihre Jurisdiktion von Rohan und er sei ihr rechtmäßiger Bischof.⋅40⋅

Unter Berücksichtigung der damals vorgelegten 'Relation', die dem Kardinal durch einen Gesandten aus Regensburg zu- gekommen sei und nach der sich alle Fürsten des Reiches außer Baden, Bayern und Hannover für den Krieg mit Frankreich ausgesprochen hätten und die Wende nunmehr unmittelbar bevorstehe,⋅41⋅ kann diese 'Versammlung' vom 22. Juli allerhöchstens von dem Vorhaben des Kardinals zeugen, mittels seiner Priester den Boden für die 'Conterrevolution' im Elsass zu bereiten. Rohan wusste um den Einfluss, den seine Priester auf die Bevölkerung hatten und kaum jemand wäre besser dazu geeignet gewesen, die Stimmung innerhalb der Bevölkerung zu beeinflussen, als sie.

Blittersdorfs Vermutung, der Fürstbischof wolle sich die fortdauernde Anhänglichkeit der elsässischen Geistlichen zwar sichern, diese 'teuren Gäste' aber, die auf des Kardinals Versicherung hin alles verlassen haben, auf 'eine gute Art' los werden,⋅42⋅ trifft zum damaligen Zeitpunkt ganz sicher nicht als Hauptgrund solcher Pläne zu. Bedenklich stimmen muss auch, dass weder im Juli noch im darauffolgenden August des Jahres 1791 belegt wäre, dass Priester ins Elsass zurückgekehrt wären.⋅43⋅

Im Gegensatz dazu berichtet Machleid, dass am 29. Juli weitere Pfarrherren und Geistliche in Ettenheim angekommen sind. Die Verfolgten flüchteten bei Nacht über die Grenze und mussten sogar zu Verkleidungen Zuflucht nehmen. Einer trug die Kleidung eines Rotgerbers. Auch war es lediglich der Barmherzigkeit eines Protestanten zu verdanken, dass jener mit einem Schiff den Rhein überqueren konnte. Für die Unterbringung der Neuankömmlinge wurde im 'badwirtshauß' des Klosters Ettenheimmünster gesorgt, wo der Abt umsonst Wohnraum zur Verfügung stellte.⋅44⋅

Die Zahl der geflüchteten Geistlichen in Ettenheim selbst stieg ebenfalls weiter an. Bis zum 6. August waren es so viele, dass sich die Klöster endgültig weigerten, noch mehr von ihnen aufzunehmen. Rohan sicherte den Emigranten daher einen monatlichen Betrag für ihren Unterhalt zu. Man sprach von 16 fl 30 xr,⋅45⋅ tatsächlich waren es dann jeweils 38 Pfund, die insgesamt 50 Geistlichen im Monat zuteil wurden.⋅46⋅ Dieses Geld sollte solange bezahlt werden, bis die Geistlichkeit des Elsass in ihren vorigen Stand wieder eingesetzt worden wäre, was nach Ettenheimer Schätzungen spätestens nach 6 Wochen geschehen sein würde.⋅47⋅

Mit jeder Woche vergrößerten sich die Schwierigkeiten um die Unterbringung der Kleriker. Die Bettelmönche mussten im Oppenauer Tal Zuflucht suchen, da kein Kloster mehr für ihre Unterkunft aufkommen wollte.⋅48⋅ Ein Ende der Auswanderungen war nicht abzusehen. Im September waren Geistliche aller Orden in der Hauptstadt des straßburgischen Oberamtes Ettenheim anzutreffen. Sowohl Kapuziner, als auch Dominikaner, Klosterfrauen von Hagenau und eine Reihe von Weltpriestern, alles in allem um die 50 Kleriker, fanden dort ihre Unterkunft, so dass man in der Pfarrkirche 'von bettzeit morgens ahn bis mitags um 12, uhr' täglich 20 Messen hören konnte,

"...weilen in straßburg
alle kirchen ßollen zuegeschloßen ßein
wann es war ist, ßo ist eß mehr alß gottloß..." ⋅49⋅

empörte sich die Ettenheimer Bevölkerung.

d. Priesterliches Leben im Ausnahmezustand

Im Spätjahr 1791 begannen wohl einige der ausgewanderten Priester, die Hoffnung auf baldige Wiederherstellung der vorrevolutionären Zustände aufzugeben. Man hatte sich daran gewöhnt, mit dem Ausnahmezustand zu leben. Eine Amnestie gab Ende September 1791 grundsätzlich die Möglichkeit, ins Elsass zurückzukehren. Der Mangel an Pfarrern in den linksrheinischen Orten war im Laufe des Jahres allzu drückend geworden. Tatsächlich scheinen einige Priester diesem Angebot nachgekommen zu sein.⋅50⋅ Sie bildeten allerdings immer noch die Ausnahme.

Es waren weniger elsässische Priester als rechtsrheinische Geistliche, aus denen sich der Klerus des Abbé Brendel rekrutierte. Im Herbst 1791 erhielt er wöchentlich Zuzug aus allen Gegenden von Pfarrern, Mönchen und Theologieprofessoren, die vom Geist der Aufklärung beseelt, den Bürgereid leisteten. Brendel war sogar dazu übergegangen, einige Stellen in Zeitungen ausschreiben zu lassen. Etwa neunzig 'geistliche Abenteurer' aus Kreisen der Aufklärung siedelten über den Rhein in das neue konstitutionelle Straßburger Bistum über. Die Zahl der geschworenen Priester stieg auf 215, und Brendel konnte wenigstens die wichtigsten Stellen besetzen und sogar ein konstitutionelles Priesterseminar einrichten.⋅51⋅

In diesen Zusammenhang gehört auch die Flucht der beiden Benediktinerpatres des Klosters Ettenheimmünster, Paul Löhmann und Augustin Fahrländer,⋅52⋅ die am 19. Dezember 1791 das Kloster - unter dem Vorwand, frische Luftschnappen zu wollen ⋅53⋅ - verließen und sich ins Seminar zu Straßburg begaben, wo ihnen herzliche Aufnahme zuteil wurde. Nach Ablegung des Eides betraute man sie im Elsass mit Pfarreien.⋅54⋅ Karl Fahrländer - wie er sich fortan unter Verwendung seines bürgerlichen Namens wieder nannte - sollte dabei in der Geschichte der Revolution am Oberrhein noch eine nicht unbedeutende Rolle spielen.⋅55⋅

Der Zulauf des konstitutionellen Klerus hielt sich jedoch in Grenzen. Die Zahlen der emigrierenden Priester überwiegen bei Weitem ⋅56⋅ und deren Unterbringung und Versorgung entwickelte sich zu einem beständig wachsenden Problem, zumal sich die badische Regierung weiterhin mit Erfolg der Unterbringung elsässischer Emigranten widersetzte.⋅57⋅ In Karlsruhe war man noch immer der Hoffnung - selbst nach der 1792 erfolgten Kriegserklärung -, die badischen Lande aus der Konfrontation heraushalten zu können.

Im August 1792 nimmt die Auswanderungswelle der französischen Geistlichkeit infolge der immer stärkeren Dechristianisierung noch einmal zu. Zwanzig Priester kamen Anfang August in Ettenheim an.⋅58⋅ In der letzten Augustwoche stiegen die Zahlen erneut. Bis Anfang September hatten sich etwa

"... 155 arme vertribene geistliche auch
pfarheren hiehero bey der nacht verstohlener
weiß über den Rhein geflechtet, hiehero komen,
daß vile däg in der pfarkirch, und im ßpital,
bey 40: 30 H: meßen des dagx geleßen werten..." ⋅59⋅

Mitte September über­querte erneut eine große Zahl den Rhein bei Sasbach, Rust und Kappel, um im Oberamt Ettenheim Unterkunft zu finden.⋅60⋅ Erwähnens­wert ist, dass sich der 'ungeschworene und recht­schaffene Pfarrer zu Rheinau' trotz aller Ani­mosität an der Kappel-Rheinauer-Gren­ze, bis zu diesem Zeitpunkt hat­te halten können. Die Rheinauer Bevölkerung hatte Eingriffe von Seiten der Revolutionäre nicht zugelassen. Im September musste auch er Frankreich verlassen. Sein Kaplan blieb bis zum 16. September in der Pfarrei Rheinau, um den Sonntagsgottesdienst zu halten; danach folgte er seinem Pfarrer über den Rhein.⋅61⋅

Die Ausreise der Geistlichen wurde durch die kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen dem Kaiser und dem revolutionären Frankreich erschwert. Die emigrierenden Geistlichen - die Zahl der in der Umgegend von Ettenheim untergebrachten war auf 200 angestie­gen ⋅62⋅ - wur­den von österreichischer Seite her einer Reihe von Sicherheitsmaßnahmen unterworfen. Man eskortierte die Ankommenden nach Freiburg, examinierte sie dort und entließ sie erst, wenn sie sich als unverdächtig herausstellten. Ausnahmen wurden nur gemacht, wenn der Kardinal persönlich für einen Priester bürgte.⋅63⋅

Obschon die Geistlichen schon lange nicht mehr in der Stadt Ettenheim allein untergebracht werden konnten, sondern auf die umliegenden Orte verteilt wurden,⋅64⋅ ergab eine Zählung vom 4. Oktober 1792, dass noch immer 117 Priester in der kleinen Stadt selbst weilten.⋅65⋅

Bei der großen Zahl der Messen, die in der Pfarrkirche und auf den übrigen Altären der Stadt gelesen wurden, war es nicht verwunderlich, dass der Ettenheimer Pfarrer Mast über Mangel an Messwein klagte. Als er sich an den Abt von Ettenheimmünster wandte, um eine Weinlieferung von 70-80 Ohm zu erlangen, wollte dieser zunächst nichts davon wissen, wurde jedoch nach Appellation an den erzbischöflichen Stuhl zu Mainz gleichwohl zu deren Abgabe genötigt.⋅66⋅

Aber nicht nur der Messwein, sondern auch die finanziellen Mittel des Fürstbischofs erschöpften sich - wie so oft in diesen Jahren. Die Unterstützung von 36 Pfund, die seit geraumer Zeit schon nur noch den Bedürftigsten zugesichert wurde, musste man Anfang November 1792 auf 18 Pfund heruntersetzen. Die Zeit, wann dieselbe ganz versiegen werde, war abzusehen.⋅67⋅

Die geflohenen Priester selbst hatten zum großen Teil nicht die nötigen Geldmittel, um ihren Unterhalt selbst zu bestreiten. Die Aussicht auf Frieden war für viele zudem so weit in die Ferne gerückt, dass ein Teil der Geistlichen es vorzog, wieder nach Frankreich zurückzukehren, um dort den priesterlichen Dienst in den Pfarreien wieder aufzunehmen.⋅68⋅ Hinzu kam, dass selbst diejenigen Landesherren, die sich zu Beginn der Revolution bereit erklärt hatten, emigrierte Priester aufzunehmen - wie beispielsweise die Reichsstadt Offenburg - diesen nun erklärten, dass es wünschenswert sei, wenn sie die Exilstätte bald verlassen würden.⋅69⋅

Um die große Zahl derjenigen, die diesseits des Rheins das Ende des Krieges und die Entscheidung abwarteten, dennoch weiter unterstützen zu können, fügte der Kardinal am 4. Januar 1793 einem 'Breve Apostolicum, Gallicanum Clerum exulem concernens' vom 21. November 1792 einen Spendenaufruf an die Geistlichen in den drei rechtsrheinischen Kapiteln hinzu.⋅70⋅ Diese Sammlung für die Emigranten erbrachte allein unter den Mitgliedern des Lahrer Kapitels über 337 fl, die um weitere 150 fl aus der Kapitels-Kasse vermehrt, wenigstens einen Teil der nötigen Gelder für die weitere Beherbergung der französischen Gäste abdeckte.⋅71⋅

Ansonsten wurde es still um die elsässichen Priester auf straßburgischem Territorium rechts des Rheins. Am 2. August 1794 wurde noch einmal eine Sammlung für die Emigranten angeordnet,⋅72⋅ bevor die Nachrichten über den elsässischen Klerus endgültig abbrechen. Eine endgültige, alle Teile befriedigende Lösung der Angelegenheit wurde nie erreicht. Nach und nach begab sich ein Großteil der Geistlichen ins Elsass zurück und versuchte sich in den veränderten Zuständen zurechtzufinden.

Ein Teil der elsässischen Kleriker blieb endgültig in Ettenheim. Etwa 20 Geistliche verstarben in den Jahren 1790 bis 1803 in ihrem Exil. Sie wurden auf dem Ettenheimer Friedhof, nahe der Kirche, beigesetzt.⋅73⋅

Weiter-ButtonZurück-Button Anmerkungen

1 Vgl.: DAL-Generalia und Nominalia III, Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe 1780-1804, Bischöflicher Unterricht (28. November 1791). Zur Anmerkung Button

2  "Erstens halten und bekennen wir uns alle zu der Katholischen,
Apostolischen, Römischen Religion.
 Zweytens erkennen wir den Pabst, als das sichtbare Oberhaupt und
den höchsten Gewalthaber der ganzen Kirche. Die Obergewalt der
geistlichen Gerichtsbarkeit, welche Er in derselben ausübet und
allezeit ausgeübet hat, ist ihm von Christo Jesu selbst erthei-
let worden.
 Drittens hat die Kirche von Christo Jesu selbst das Recht empfan-
gen ihre Geseze und Verordnungen zu machen, welche die allge-
meine Zucht betreffen. Die weltliche Macht kann diese Verordnun-
gen gleichwohl unterstützen, aber Sie kann dieselbe ohne die
Einwilligung der Kirche nicht ändern.
 Viertens sind alle Bischöfe aus Anordnung Gottes dem Pabste unter=
worfen; keine weltliche Macht kann ihnen den gemeinschaftlichen
Umgang verbieten, den Sie in Stücken, welche die Religion betref-
fen, mit ihrem Oberhaupte haben müssen.
 Fünftens müssen sich alle Christen, in allem, was den Glauben be-
trift, ihren Bischöfen, wenn sie mit dem Päbstlichen Stuhle in
Gemeinschaft stehn, unterwerfen, und können nur jene als rechtmäßi-
ge Hirten ansehen, welche ihnen von der Kirche gegeben werden.
 Sechstens ist der geistliche Ordensstand ein Stand der Heiligkeit;
die Gelübde, welche man in demselben ablegt, gründen sich auf die
Räthe der Evangelischen Vollkommenheit.
 Siebentens ist ein jeder Christ höchstens verpflichtet, alle Schul-
digkeiten eines aufrichtigen und getreuen Bürgers zu erfüllen; er
kann die genaue Beobachtung der Staats=Geseze schwören, in so weit
diese den wesentlichen Punkten der Religion oder der geistlichen
Obergewalt, die Gott seiner Kirche anvertrauet hat, nicht zuwider
sind."

(DAL-Generalia und Nominalia III, Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe 1780-1804, Bischöflicher Unterricht (28. November 1791) 6-7.) Zur Anmerkung Button

3 Vgl.: Roger Aubert, Die Katholische Kirche und die Revolution, in: Hubert Jedin, Handbuch der Kirchengeschichte, Bd. VI/I (Freiburg 1971) 27. Zur Anmerkung Button

4 DAL-Generalia und Nominalia III, Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe 1780-1804, Bischöflicher Unterricht (28. November 1791) 8. Zur Anmerkung Button

5 5) DAL-Generalia und Nominalia III, Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe 1780-1804, Bischöflicher Unterricht (28. November 1791) 8. Zur Anmerkung Button

6 Vgl.: DAL-Generalia und Nominalia III, Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe 1780-1804,  Bischöflicher Unterricht (28. November 1791, 5-15);
der 'Bischöfliche Unterricht' des emigrierten Bischofs war eine der letzten Verordnungen, die bei Ludwig le Roux, in der bischöflichen Druckerei zu Straßburg, gedruckt worden war. (DAL- Fastenbriefe, Bischöflicher Unterricht (28. November 1791) 15.) Zur Anmerkung Button

7 Vgl.: GLA 74-6281, 11r/v. Zur Anmerkung Button

8 Vgl.: GLA 74-6281, 11v. Zur Anmerkung Button

9 Vgl.: Joann Conrad Machleid, Diarium II, *106r; Vgl.: DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731, Deckblatt. Zur Anmerkung Button

10 Vgl.: GLA 74-6281, 12r. Zur Anmerkung Button

11 Vgl.: GLA 74-6281, 12v. Zur Anmerkung Button

12 Vgl.: GLA 74-6281, 14r/v. Zur Anmerkung Button

13 Vgl.: GLA 74-6281, 30r/v. Zur Anmerkung Button

14 Am 17. konnte er nicht wegen des Friesenheimer Waldgerichtes; am 23. konnte er, musste aber erfahren, dass der Kardinal bereits am 22. nach Offenburg verreist war.
(Vgl.: GLA 74-6281, 27r-28r.)
Ein neuer Anlauf am 30. Januar scheiterte an einer 'fürdauernden Unpäßlichkeit' des Landvogts von Blittersdorf. Doch sei der Besuch in Ettenheim inzwischen auch überflüssig geworden. Sartori habe den Bischof umgehend von jenem oberamtlichen Schreiben vom 17. Januar unterrichtet. Der Kardinal sei äußerst aufgebracht gewesen, als er die von einem reitenden Boten überbrachte Nachricht des Erzpriesters gelesen hatte. Augenblicklich habe er einen Kapitelsboten zurückrufen lassen, der, im Begriff ein Rundschreiben betreffs der Aufnahme der erwarteten Geistlichen den Pfarrherren zuzustellen, bereits in Ringsheim angelangt war.
(Vgl.: GLA 74-6281, 32r/v.) Zur Anmerkung Button

15 Vgl.: GLA 74-6281, 32v. Zur Anmerkung Button

16 Vgl.: Joann Conrad Machleid, Diarium II, *128v. Zur Anmerkung Button

17 Vgl.: GLA 74-6281, 25r/v;
vgl. auch: Rodolphe Reuss, La Constitution civile du clergé et la crise religieuse en Alsace (1790-1795), Bd. I (Strasbourg 1922) 44-47. Zur Anmerkung Button

18 Vgl.: Roger Aubert, Die Katholische Kirche und die Revolution, in: Hubert Jedin, Handbuch der Kirchengeschichte, Bd. VI/I (Freiburg 1971) 30-31. Zur Anmerkung Button

19 Vgl.: GLA 74-6281, 110v-111r. Zur Anmerkung Button

20 Vgl.: DAL-Generalia und Nominalia III, Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe 1780-1804, Brief Seiner Hochfürsthichen Eminenz des Herrn Kardinal von Rohan (Ettenheim 1791) 1, 11. Zur Anmerkung Button

21 Vgl.: DAL-Generalia und Nominalia III, Rubrik: Bistum und Primat. Betreff: Strassb. Fastenbriefe 1780-1804, Schreiben seiner Päbstlichen Heiligkeit PlUS VI. an Herrn Kardinal von Lomenie de Brienne Erzbischof von Sens (Rom, 23 Februar 1791);
vgl. auch: GLA 74-6281, 124r/v. Zur Anmerkung Button

22 Vgl.: GLA 74-6281, 99r. Zur Anmerkung Button

23 Vgl.: Joann Conrad Machleid, Diarium II, *131v. Zur Anmerkung Button

24 Vgl.: GLA 74-6281, 117v. Zur Anmerkung Button

25 Vgl.: GLA 74-6281, 130r/v. Zur Anmerkung Button

26 Vgl.: GLA 74-6281, 114v. Zur Anmerkung Button

27 Vgl.: André Marcel Burg, Die alte Diözese Straßburg von der bonifazischen Reform (ca. 750) bis zum napoleonischen Konkordat (1802), in: Freiburger Diözesan Archiv (86/1966) 215-332. Zur Anmerkung Button

28 Vgl.: Albert Soboul, Die große Französische Revolution (Frankfurt 1973) 143-144. Zur Anmerkung Button

29 Bereits Anfang April 1791 ging das Gerücht von einem Mandat um, nach welchem die Kapuziner und Franziskaner ihre Bärte schneiden, Hosen und eine blaue Montur "wie die nation hat..." anziehen "und Gewehr ergreiffen" sollen. Diejenigen, die sich nicht unterwerfen würden, sollten die Klöster räumen.
(Vgl.: Joann Conrad Machleid, Diarium II, *132r.) Zur Anmerkung Button

30 Vgl.: GLA 74-6281, 148v, 172v. Zur Anmerkung Button

31 Vgl.: GLA 74-6281, 172v-173r. Zur Anmerkung Button

32 Vgl.: GLA 74-6281, 173r. Zur Anmerkung Button

33 Vgl.: GLA 74-6281, 185r;
die Oberkircher Zeitung 'Wahrheits Freund' wurde unter Rohan herausgegeben und erschien am 1. Mai 1791 erstmals.
(Vgl.: Joann Conrad Machleid, Diarium II, *135r; vgl. auch hier.) Zur Anmerkung Button

34 Vgl.: GLA 74-6281, 184r-185r. Zur Anmerkung Button

35 Vgl.: Vgl.: PfA-Ettenheimmünster, P. Bernard Stöber, Kurze Beschreibung der Pfarrey Münsterthal bei St: Landelin von dem siebenden Jahrhunderte nach Christi Geburt bis auf das Jahr 1804, 157. Zur Anmerkung Button

36 Vgl.: André Marcel Burg, Die alte Diözese Straßburg von der bonifazischen Reform (ca. 750) bis zum napoleonischen Konkordat (1802), in: Freiburger Diözesan Archiv (86/1966) 344. Zur Anmerkung Button

37 Vgl.: GLA 74-6281, 243r. Zur Anmerkung Button

38 Vgl.: GLA 74-6288, 138v-139r. Zur Anmerkung Button

39 Brendel war gezwungen, aus Mangel an geschworenen Priestern auch ungeschworene einzustellen. Zur Anmerkung Button

40 Vgl.: GLA 74-6288, 138v-139r. Zur Anmerkung Button

41 Vgl.: GLA 74-6288, 138v-139r. Zur Anmerkung Button

42 Vgl.: GLA 74-6288, 139r. Zur Anmerkung Button

43 Anders wiederum sieht die Sachlage aus, wenn die Datierung des Blittersdorfschreibens falsch wäre. Wenn der Brief im Jahre 1792 anzusiedeln ist, würden die Nachrichten des Landvogts an Glaubwürdigkeit gewinnen. Zur Anmerkung Button

44 Vgl.: Joann Conrad Machleid, Diarium II, *138r;
die emigrierten Geistlichen hatten sich dort um ihr eigenes Geld zu verköstigen.
(Vgl.: Joann Conrad Machleid, Diarium II, *138r.) Zur Anmerkung Button

45 Vgl.: GLA 74-6283, 38r/v. Zur Anmerkung Button

46 Vgl.: GLA 74-6283, 53r. Zur Anmerkung Button

47 Vgl.: GLA 74-6283, 58r/v. Zur Anmerkung Button

48 Vgl.: GLA 74-6283, 53r, 73r. Zur Anmerkung Button

49 Vgl.: Joann Conrad Machleid, Diarium II, *141r. Zur Anmerkung Button

50 Vgl.: GLA 74-6284, 10v. Zur Anmerkung Button

51 Vgl. André Marcel Burg, Die alte Diözese Straßburg von der bonifazischen Reform (ca. 750) bis zum napoleonischen Konkordat (1802), in: Freiburger Diözesan Archiv (86/1966) 338;
Erwin Dittler, Karl und Dr. Sebastian Fahrländer von Ettenheim und die revolutionäre Bewegung am Oberrhein, in: Die Ortenau (54/1974) 279. Zur Anmerkung Button

52 Paul Löhmann hatte 1773 seine ewigen Gelübde abgelegt und war 1778 zum Priester geweiht worden.
(Vgl.: Joann Conrad Machleid, Diarium II, *144r.)
Pater Augustin, der am 8. November 1758 als Sohn des Bäckers Johann Michael Fahrländer und dessen dritter Ehefrau Maria Elisabeth Mayer geboren und auf die Namen Franz Josef Karl getauft worden war (vgl. Erwin Dittler, Karl und Dr. Sebastian Fahrländer von Ettenheim und die revolutionäre Bewegung am Oberrhein, in: Die Ortenau (54/1974) 174-193, (55/1975) 288, (56/ 1976) 213-276), hatte seine feierliche Profess im Jahre 1777 abgelegt und war 5 Jahre später geweiht worden.
(Vgl.: Joann Conrad Machleid, Diarium II, *144r.) Zur Anmerkung Button

53 Vgl.: Joann Conrad Machleid, Diarium II, *144r. Zur Anmerkung Button

54 Vgl.: GLA 74-6284, 177r;
Erwin Dittler, Karl und Dr. Sebastian Fahrländer von Ettenheim und die revolutionäre Bewegung am Oberrhein, in: Die Ortenau (54/1974) 187-188. Zur Anmerkung Button

55 Vgl. Erwin Dittler, Karl und Dr. Sebastian Fahrländer von Ettenheim und die revolutionäre Bewegung am Oberrhein, in: Die Ortenau  (54/1974) 174-193, (55/1975) 288, (56/1976) 213-276;
Joann Conrad Machleid prophezeit ihm und seinem Kollegen:
"... allein schwarze und
Rothe lumpen, geben kein gueth papier
ßo meinaidige männer an ihrem ordenß
gelibt, und werden haben gar kein glick."

(Joann Conrad Machleid, Diarium II, *144r.) Zur Anmerkung Button

56 Bis zum 12. Februar 1792 war die Anzahl der Geistlichen im Oberamt Ettenheim so zahlreich geworden, dass Rohan für Ettenheimweiler einen Franziskaner abstellte, der auch dort täglich um 7 Uhr eine Messe zu lesen hatte. Auch ein Beispiel dafür, dass die emigrierten Geistlichen bereit waren, in der rechtsrheinischen Seelsorge tätig zu werden.
(Vgl.: Joann Conrad Machleid, Diarium II, *146r.) Zur Anmerkung Button

57 Die ablehnende Haltung der Karlsruher Regierung war mittlerweile so deutlich geworden, dass von Seiten des Ettenheimer Oberamtes keine Anfragen mehr an sie gerichtet wurden. Während das Generalvikariat des Speyrer Bistums am 24. April 1792 in einem Schreiben darum bat, eine päpstliche Deklaration in Betreff der bürgerlichen Einrichtung der französischen Geistlichkeit, die den Pfarrern bereits zugestellt worden war, von den Kanzeln den badischen Untertanen des Speyrer Bistums zum Verlesen freizugeben, erging vom Straßburger Vikariat weder nach Karlsruhe noch nach Freiburg eine vergleichbare Anfrage.
(Vgl.: GLA 74-6287, 15r/v; die 'DECLARATIO ULTERIOR SUMMI PONTIFICIS PII PAPAE VI.' mit einer Einführung des Speyrer Bischofs ist im Dekanatsarchiv Lahr erhalten).
Das Vikariat des Speyrer Bischofs wurde übrigens am Juli 1792 ersucht, von der Verkündigung des genannten päpstlichen Breves Abstand zu nehmen.
(Vgl.: GLA 74-6287, 14r.)
Gleichzeitig hatte festgelegt, dass dem Bischof von Straßburg, sollte dieser doch noch um Erlaubnis fragen, eine ebenso negative Antwort zukommen zu lassen sei.
(Vgl.: GLA 74-6287, 13r.) Zur Anmerkung Button

58 Vgl.: GLA 74-6287, 107r. Zur Anmerkung Button

59 Vgl.: Joann Conrad Machleid, Diarium II, *154v. Zur Anmerkung Button

60 Das Oberamt Mahlberg befürchtete, erneut um die Erlaubnis angegangen zu werden, Emigranten auf badischem Territorium unterzubringen.
(Vgl.: GLA 74-6287, 147r/v.) Zur Anmerkung Button

61 Vgl.: GLA 74-6287, 147v. Zur Anmerkung Button

62 Vgl.: GLA 74-6287, 161v. Zur Anmerkung Button

63 Der Anlass dieser Vorkehrungen bestand in der anscheinend nicht unbegründeten Vermutung, dass die militärischen Vorbereitungen Österreichs von einem dem Schein nach wegen Verfolgung ins Rechtsrheinische gekommenen Geistlichen an Frankreich verraten worden waren.
(Vgl.: GLA 74-6287, 161v.) Zur Anmerkung Button

64 Vgl.: GLA 74-6287, 182v. Zur Anmerkung Button

65 Vgl.: Joann Conrad Machleid, Diarium II, *155r. Zur Anmerkung Button

66 Vgl.: Albert Kürzel, L. R. E. Rohan zu Ettenheim, in: Zeitschrift der Gesellschaft für Beförderung der Geschichts-, Altertums- und Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den angrenzenden Landschaften (2/1870-72) 51. Zur Anmerkung Button

67 Vgl.: GLA 74-6287, 230r. Zur Anmerkung Button

68 "Von Ettenheim geht ein groser Theil der Geist=
lichen wieder ins Elsaß zurück."

... berichtet das Oberamt Mahlberg am 8. November 1792 nach Karlsruhe.
(Vgl.: GLA 74-6287, 230r.) Zur Anmerkung Button

69 Vgl.: GLA 74-6287, 230r. Zur Anmerkung Button

70 Vgl.: DAL-Protocollum decretorum et mandatorum episcopalium emanotorum ab anno 1733 ad venerabile Capitulum nostrum Lahrense transmissorum, 103-108, 108-112. Zur Anmerkung Button

71 Vgl.: DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731, 248. Zur Anmerkung Button

72 Vgl.: DAL-Protocollum decretorum et mandatorum episcopalium emanatorum ab anno 1733 ad venerabile Capitulum ruralis Lahrense transmissorum,  127-130;
die Lahrer Kapitelsangehörigen erbrachten dieses Mal übrigens neben den offiziellen 150 fl über 379 fl, die nach Ettenheim übersandt wurden.
(Vgl.: DAL-Protocollum Capituli ruralis Lahrensis ab anno 1731, 263-264.) Zur Anmerkung Button

73 Vgl.: PfA-Ettenheim, Sterbebücher - im Erzbischöflichen Archiv Freiburg. Zur Anmerkung Button